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Dienstzeugnis

Verfasst: 10. Jan 2016, 12:44
von marotech
Hallo,
ich bin neu hier und habe gleich mal ein Frage an euch und hoffe es weiß jemand eine Antwort.

ich bin Polizist in BW und mir ist leider seit der Reform die Begeisterung und Lust für diesen Beruf sehr vergangen.
Als Hintergrund muss ich noch erwähnen ich habe davor schon einen normalen Beruf erlernt und wollte damals sehr unüberlegt und Spontan nach der Ausbildung zur Polizei, was auch geklappt hat.

Nun zu meinem Problem:

Ich möchte gerne wieder in meinen normalen Beruf zurück. Dies habe ich mir nun genau überlegt und bin mir auch zu 100% sicher.

Um mich aber zu bewerben brauche ich ja ein Dienstzeugnis, was auch nach §51 (3) LBG auf Antrag ausgestellt wird. Weiß jemand bei wem ich dies beantragen muss? und wer dies erstellt?
Ich möchte ungern zu meinem jetzigen DGL und ihm das erzählen. Möchte mein Vorhaben eigentlich bis zum Antrag auf Entlassung, falls ich was finde, für mich behalten. Ist das ne blöde Idee oder soll ich gleich mit offenen Karten spielen? Ich habe halt "Angst" dass dann mein Zeugnis schlecht ausfällt, weil er dann sauer ist. Unser Verhältnis ist eh nicht ganz so toll :-(

Danke für eure Hilfe

Re: Dienstzeugnis

Verfasst: 10. Jan 2016, 17:38
von Baumschubser
Warum nimmst du nicht deine Regelbeurteilung?

Andersrum hättest du auch von einem privaten Arbeitgeber kein Arbeitszeugnis, ehe du raus bist. Auch da gäbe es sowas nur auf Antrag.

Re: Dienstzeugnis

Verfasst: 10. Jan 2016, 22:12
von Bananen-Willi
Du hast Anspruch auf ein Dienstzeugnis, die richtige Fundstelle hast du auch selbst schon genannt, § 51 Abs. 3 LBG. Die Antwort, wer dies ausstellt, ist dort ebenfalls schon abschließend genannt.
"(3) Beamtinnen und Beamten wird auf ihren Antrag nach Beendigung des Beamtenverhältnisses, beim Wechsel des Dienstherrn oder zum Zweck der Bewerbung um eine Stelle bei einem anderen Dienstherrn oder außerhalb des öffentlichen Dienstes vom letzten Dienstvorgesetzten ein Dienstzeugnis erteilt."
Wer Dienstvorgesetzter ist, wird gem. § 3 Abs. 3 LBG durch weitere Gesetze oder Rechtsverordungen geregelt. Meiner Meinung nach dürfte das, wie von Dir schon befürchtet, der DGL sein, da diese regelmäßig auch Dienst- und Disziplinarvorgesetzte sind. Möglich wäre auch der Behördenleiter, wie das genau bei euch geregelt ist, kann ich Dir nicht sagen.