Familienzuschlag beim Ruhegehalt

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chrisbln
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Familienzuschlag beim Ruhegehalt

Beitrag von chrisbln »

Hallo,

vielleicht gibt es ja jemanden hier, der sich mit der Materie auskennt, sei es aus eigener Erfahrung. Ich wollte damit nicht gleich beim Versorgungsamt mit der Tür ins Haus fallen:

Ich bin von der Berliner Polizei frühpensioniert worden und erhalte seit einiger Zeit dementsprechend Versorgungsbezüge. Da wir noch zwei minderjährige Kinder haben, steht auf der Abrechnung auch der Familienzuschlag Stufe 1, derzeit 107,97€, ab 01.08. laut DGB Besoldungstabelle wohl 114,55€. Dort steht nun auch der Satz "Für das erste und zweite zu berücksichtigende Kind erhöht sich der Familienzuschlag der Stufe 1 um je 102,90 Euro (Stufe 2
und 3)".
Mich würde nun natürlich interessieren, was richtig ist ?

Vielen Dank schon einmal im Voraus
Torquemada
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Re: Familienzuschlag beim Ruhegehalt

Beitrag von Torquemada »

chrisbln hat geschrieben: Dort steht nun auch der Satz "Für das erste und zweite zu berücksichtigende Kind erhöht sich der Familienzuschlag der Stufe 1 um je 102,90 Euro (Stufe 2
und 3)".
Wo ist jetzt das Problem? Zum Verheiratetenzuschlag kommen ab August 2015 pro Kind 102,90 Euro hinzu.

http://oeffentlicher-dienst.info/c/t/re ... erlin-2015
chrisbln
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Re: Familienzuschlag beim Ruhegehalt

Beitrag von chrisbln »

Na wenn das ab August neu ist, dann ist ja alles gut. Ich dachte nur, dass es diesen Passus schon länger gibt.
chrisbln
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Re: Familienzuschlag beim Ruhegehalt

Beitrag von chrisbln »

Hab gerade nochmal geschaut und festgestellt dass diese Regelung auch schon in der letztjährigen Tabelle vorhanden ist.
Torquemada
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Re: Familienzuschlag beim Ruhegehalt

Beitrag von Torquemada »

chrisbln hat geschrieben:Hab gerade nochmal geschaut und festgestellt dass diese Regelung auch schon in der letztjährigen Tabelle vorhanden ist.
Natürlich. Nur war der Betrag bis 31.Juli 2015 für jedes Kind eben 99,91 Euro.
chrisbln
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Re: Familienzuschlag beim Ruhegehalt

Beitrag von chrisbln »

Nun bliebe noch die Frage, habe ich Anspruch darauf als Versorgungsempfänger....
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