Neutralität der Polizei

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Volker65
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Neutralität der Polizei

Beitrag von Volker65 »

Hi Leutchens,

ich hab mal eine Frage vielleicht könnt ihr mir ja dabei helfen.

Wo ist eindeutig und zweifelsfrei geregelt, ab wann ich die Bearbeitung eines Sammelverfahrens ablehnen muss / kann, wenn ich in einem dieser Verfahren selbst zum Teil Geschädigter bin.

Bisher lese ich hierzu im Internet nur Allgemein-Bla-Bla das man sowohl in die eine als auch andere Richtung auslegen kann.

Für Eure Hilfe bin ich Euch vorab sehr dankbar.

Volker[/b]
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dove
Beiträge: 307
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Beitrag von dove »

Leider kann ich nicht helfen,
nur soviel,
bei uns ist es so geregelt, das wenn Angehörige und/oder Bekannte betroffen sind (auch man selbst) die Ermittlungen von anderen Beamten übernommen werden müssen. Wg. Befangenheit

Aber stehen, hab ich es noch nirgends sehen :cry:

Abgesehen davon würde ich die Bearbeitung ablehnen damit es eben nicht zu Problemen kommt :wink:

dove
JEFTA gefährlicher als TTIP

https://www.youtube.com/watch?v=1c9yFM-YnBo
11:15 min
Der EU Grenzen aufzeigen JEFTA STOPPEN
https://www.heise.de/tp/features/JEFTA-EU-Freihandelsabkommen-mit-Japan-als-Hydra-3755360.html
t-onkel
Beiträge: 53
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Beitrag von t-onkel »

... dazu fällt mir ein:
§ 65 Bundesbeamtengestz (Befreiung von Amtshandlungen):
(1) Beamtinnen und Beamte sind von Amtshandlungen zu befreien, die sich gegen sie selbst oder Angehörige richten würden, zu deren Gunsten ihnen wegen familienrechtlicher Beziehungen im Strafverfahren das Zeugnisverweigerungsrecht zusteht.
(2) Gesetzliche Vorschriften, nach denen Beamtinnen oder Beamte von einzelnen Amtshandlungen ausgeschlossen sind, bleiben unberührt
Allerdings gilt das nur für Bundesbeamte und das Beamtenstatusgesetz enthält eine derartige Bestimmung nicht. Aber vielleicht gibt das Landes-Beamtenrecht / Polizeirecht entsprechendes oder noch mehr her ...

Außerdem gestattet diese Regelung nicht, die Amtshandlung einfach zu unterlassen, sondern nur, dass man davon vom Vorgetzten zu befreien ist (nachdem man ihn entsprechend informiert hat).
Gruß
T-Onkel
Sue09
Beiträge: 2
Registriert: 27. Apr 2011, 21:03
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Wohnort: Kerpen

Beitrag von Sue09 »

hallo,ich wusste jetzt nicht genau wo ich meine frage am besten stelle ,deswegen schreibe ich einfach mal hier hin...... :wink:

also,ich bin 16 jahre alt und ich will nach meinem schulabschluss(Abi) unbedingt zur bundespolizei..
leider habe ich ganz leichtes asthma ,bin sonst aber sehr sporlich und gut belastbahr.....
kann ich es trotzdem mal mit einer bewerbung versuchen?
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dove
Beiträge: 307
Registriert: 1. Jan 2009, 18:36
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Beitrag von dove »

Sue09 hat geschrieben:hallo,ich wusste jetzt nicht genau wo ich meine frage am besten stelle ,deswegen schreibe ich einfach mal hier hin ...


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mamajo
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...Befreiung von Amtshandlungen..

Beitrag von mamajo »

Für welches Bundesland ?
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