100% PDU und 50% ADT - PVB NRW 32

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PolNRW32
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100% PDU und 50% ADT - PVB NRW 32

Beitrag von PolNRW32 »

Guten Abend, schon wieder nervt ein Einzelfall und bittet um Erfahrungen, Anregungen und Unterstützung. PVB, 32 Jahre alt. Aufgrund eines Hirntumors wurde ein PDU Verfahren eingeleitet. Der Tumor wurde vollständig entfernt. Geblieben sind ein verringertes Energieniveau, leichte Kopfschmerzen, mehr Regenerationszeit.

Ich bestehe alle Polizeiuntersuchungen inkl. FaSi und Lüth, Sportabzeichen etc. ohne Probleme. Zum Zeitpunkt der Untersuchung habe ich mich in Rehamaßnahmen befunden und teilweise nur drei Tage die Woche gearbeitet. Das Verfahren zieht sich mittlerweile seit drei Jahren. Vermutlich soll das Ergebnis 100% PDU und 50% allgemeindiensttauglich lauten.

Das entspricht nicht meiner Empfindung oder der Empfindung meiner behandelnden Ärzte. Die Behörde wird vermutlich Widerspruch einlegen.

Ich fühle mich orientierungslos und bin verunsichert. Meine Lebens-,Familienplanung und Karriereplanung laufen ohne Pause weiter :). Ich würde mich beruflich gerne weiterentwickeln, nicht "noch mehr" Zeit verlieren und finanzielle Verantwortung für meine baldige Familie tragen können.


Wie wahrscheinlich ist eine Klage mit dem Ziel die PD-Tauglichkeit zurückzuerhalten? Welche Möglichkeiten der Karriereentwicklung (höherer Dienst) gibt es im Bereich Verwaltung? Sollte ich zur Ruhe gesetzt werden, darf ich nebenbei Geld verdienen und etwas anderes machen?

Ich bedanke mich für Eure Rückmeldungen und wünsche einen schönen Abend.
GFunkt
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Re: 100% PDU und 50% ADT - PVB NRW 32

Beitrag von GFunkt »

PolNRW32 hat geschrieben: 19. Jul 2021, 21:01 Die Behörde wird vermutlich Widerspruch einlegen.
Gegen was soll die Behörde Widerspruch einlegen? Ist mir unverständlich dieser Satz.
PolNRW32 hat geschrieben: 19. Jul 2021, 21:01 Wie wahrscheinlich ist eine Klage mit dem Ziel die PD-Tauglichkeit zurückzuerhalten?
Es ist allein Ihre Entscheidung, ob sie im Falle des Falles eine Klage anstreben. Die Erfolgsaussichten einer Klage kann hier im Forum ohne Kenntnis aller Einzelheiten aber niemand beurteilen. Ggf. sollte ein Anwalt beauftragt werden.
PolNRW32 hat geschrieben: 19. Jul 2021, 21:01 Welche Möglichkeiten der Karriereentwicklung (höherer Dienst) gibt es im Bereich Verwaltung?
Grundsätzlich müsste eine anderweitige Verwendungmöglichkeit vom Dienstherrn geprüft werden (§ 26 Abs. 1 S. 3, Abs. 2 und 3 BeamtStG und entsprechendes Landesrecht). Welche Möglichkeiten es gibt, hängt von den Umständen des Einzelfalles ab.
PolNRW32 hat geschrieben: 19. Jul 2021, 21:01 Sollte ich zur Ruhe gesetzt werden, darf ich nebenbei Geld verdienen und etwas anderes machen?
Ja
GFunkt
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Re: 100% PDU und 50% ADT - PVB NRW 32

Beitrag von GFunkt »

Für den Fall, dass im Ruhestand eine Beschäftigung aufgenommen wird gilt ggf. gemäß § 41 S. 1 BeamtStG oder Landesrecht, dass Ruhestandsbeamte die Ausübung einer Erwerbstätigkeit oder sonstigen Beschäftigung außerhalb des öffentlichen Dienstes, die mit der dienstlichen Tätigkeit innerhalb eines Zeitraums, dessen Bestimmung dem Landesrecht vorbehalten bleibt, im Zusammenhang steht und durch die dienstliche Interessen beeinträchtigt werden können, anzuzeigen haben.
PolNRW32
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Re: 100% PDU und 50% ADT - PVB NRW 32

Beitrag von PolNRW32 »

Guten Abend und vielen Dank für die Rückmeldung! Die Behörde möchte versuchen mindestens die allgemeine Diensttauglichkeit zu 100% zu erlangen.Ich hingegen strebe die PD an, da ich im Rahmen der Verwaltung für mich keine zufrieden stellenden Entwicklungsmöglichkeiten vermute. Von dieser Seite betrachte ich mich als "jung". Da ich ein abgeschlossenes Masterstudium im Bereich Management habe würde ich darüber nachdenken diesen Weg einzuschlagen.

Danke für den Zuspruch hinsichtlich einer Rechtsberatung. Zwar liegt mir schriftlich noch nichts vor gleichwohl habe ich das Bedürfnis Varianten zu besprechen. Würden Sie einen Anwalt der GDP oder extern empfehlen?

Viele Grüße
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