Unsicherheit Bewerbung 2018

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spnn
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Unsicherheit Bewerbung 2018

Beitrag von spnn »

Guten Tag,

ich hoffe, dass mir hier weitergeholfen werden kann...

Ich möchte mich eigentlich im folgendem Jahr bei der Polizei in NRW bewerben. Mein Problem ist folgendes.. ich wurde im Frühjahr dieses Jahres mit 9,4g Cannabis erwischt. Ich wurde mit 15 Tagessätzen zurecht bestraft. Meine Hoffnung starb an diesem Tag..

Ich bin seitdem "clean" und bereue es aber das ist ein anderes Thema.

Gerechtigkeit etablierte sich schon immer in meiner Schulischen Laufbahn. Ich habe mich schon immer für die schwächeren eingesetzt. Ich werde meinen FHR mit einen guten Abschluss beenden und war in Sport immer ein einser Kandidat. Leuten zu helfen, Gerechtigkeit ausüben, den Kampf gegen Terrorismus zu stoppen waren schon immer Träume von mir.
Ich weiß, dass es nichts an meiner Situation verändern wird, dennoch finde ich es schade.

NUN

Ich habe mir ein polizeiliches Führungszeugnis zukommen lassen. Ich habe dort keine Eintragung.

Da wuchs meine Hoffnung wieder aber dennoch bin ich mir unsicher, weil ich denke, dass dieser Vorfall intern gespeichert ist.
Ich würde gerne von euch wissen wie meine Chancen stehen.

Ich hoffe, dass hier jemand ist, der mir ernsthaft helfen kann.
-Dennoch möchte ich gerne eure Meinungen dazu hören.

MfG
Tyto
Beiträge: 105
Registriert: 4. Apr 2017, 00:01
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Re: Unsicherheit Bewerbung 2018

Beitrag von Tyto »

Warum hast du denn Drogen in nicht geringem Umfang mit dir geführt?

Ein Ablehnung ist damit nicht auszuschließen, bei Nachfragen solltest du auf jeden Fall ehrlich sein.
Torquemada
Moderator
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Registriert: 4. Jul 2012, 13:08
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Re: Unsicherheit Bewerbung 2018

Beitrag von Torquemada »

spnn hat geschrieben: 15. Nov 2017, 14:50 ............ den Kampf gegen Terrorismus zu stoppen waren schon immer Träume von mir.

Naja....
sdh1807
Beiträge: 410
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Re: Unsicherheit Bewerbung 2018

Beitrag von sdh1807 »

Das Führungszeugnis, welches Sie bekommen unterscheidet sich im Inhalt von einem Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde!
Da stehen unter Umständen Sachen drin, die in einem normalen Führungszeugnis nicht bescheinigt werden dürfen.
11. Was ist ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde?
Für den Inhalt eines Führungszeugnisses zur Vorlage bei einer Behörde gelten gemäß § 32 Abs. 3 und 4 BZRG Besonderheiten. Danach sind in ein solches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer deutschen Behörde neben strafgerichtlichen Entscheidungen auch bestimmte Entscheidungen von Verwaltungsbehörden, z.B. der Widerruf eines Waffenscheins oder einer Gewerbeerlaubnis, aufzunehmen. Weiter können Entscheidungen über eine mögliche Schuldunfähigkeit oder die gerichtlich angeordnete Unterbringung in einer psychiatrischen Anstalt aufzuführen sein. Schließlich können in einem Behördenführungszeugnis auch Erstverurteilungen zu einer Geldstrafe von nicht mehr als 90 Tagessätzen oder zu einer Freiheitsstrafe von nicht mehr als 3 Monaten enthalten sein, wenn die durch die Verurteilung geahndete Tat in Zusammenhang mit der Ausübung eines Gewerbes oder dem Betrieb einer sonstigen wirtschaftlichen Unternehmung begangen wurde und das Führungszeugnis für die in § 149 Abs. 2 Nr. 1 Gewerbeordnung bezeichneten Entscheidungen bestimmt ist.

Ist ein Führungszeugnis bei einer deutschen Behörde vorzulegen, ist dies bereits bei der Antragstellung bei der Meldebehörde anzugeben.

Das Führungszeugnis wird der Behörde durch das Bundesamt für Justiz unmittelbar übersandt. Die Behörde hat der Antrag stellenden Person auf Verlangen Einsicht in das Führungszeugnis zu gewähren (§ 30 Abs. 5 BZRG). Die Antrag stellende Person kann aber auch verlangen, dass das Führungszeugnis, sofern es Eintragungen enthält, zunächst an ein von ihr benanntes Amtsgericht geschickt wird, um es dort einsehen zu können. Nach der Einsichtnahme wird das Führungszeugnis an die Behörde weitergeleitet oder, falls die Antrag stellende Person dem widerspricht, durch das Amtsgericht vernichtet.
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