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Geh. Dienst Zoll Anwärter

Verfasst: 30. Mai 2017, 23:40
von alexander2346
Hallo, ich habe eine Frage bezüglich der O.g. Ausbildung. Bleibt man für immer in der Stelle wo man das Praktikum macht? Oder kann man nach Beendigung der Ausbildung auch woanders hin?

Re: Geh. Dienst Zoll Anwärter

Verfasst: 31. Mai 2017, 20:19
von Tyto
Was ist denn das für eine Frage? Woher sollen wir wissen welche Stelle, Ort, Personalsituation, Aufgabenbereiche, persönliche Präferenzen und und und... in den nächsten (geschätzten) 40 Dienstjahren auf dich zukommt. Du bist Bundesbeamter und damit bundesweit einsetzbar.

Re: Geh. Dienst Zoll Anwärter

Verfasst: 16. Jun 2017, 16:39
von Postlerin
alexander2346 hat geschrieben: 30. Mai 2017, 23:40 Hallo, ich habe eine Frage bezüglich der O.g. Ausbildung. Bleibt man für immer in der Stelle wo man das Praktikum macht? Oder kann man nach Beendigung der Ausbildung auch woanders hin?
Generell sind Bundesbeamte bundesweit einsetzbar, d. h. du kannst überall innerhalb der Bundesrepublik später deinen zukünftigen Arbeitsplatz erhalten. Meist bleibt man aber in der Nähe seines alten Ausbildungsortes (Umkreis so 200 km).

Es sei denn, deine Zollstelle bildet nur für den eigenen Bedarf aus. Dann bleibste - kannst dich natürlich auch selbst zu einer anderen Dienststelle weg bewerben.

Re: Geh. Dienst Zoll Anwärter

Verfasst: 23. Jun 2017, 21:26
von arme Sau
Oh man !
Wenn man eine Ausbildung im gD beginnen will sollte man schon den richtigen Thread raus suchen (können) !
.
Ich verschieb mal :roll:

Re: Geh. Dienst Zoll Anwärter

Verfasst: 16. Aug 2017, 13:00
von Zedmirizur
Du musst dahin wohin der Staat dich schickt aber klar kannst du auch eine empfehlung aussprechen.