Reise- und Unterbringungskosten

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silversurfer
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Reise- und Unterbringungskosten

Beitrag von silversurfer »

Hi,
Ich bin seit mit Wirkung vom 01.02. am 13.02. mit dem Ziel der Versetzung in ein anderes Bundesland abgeordnet. Ich dachte das das Servicecenter für mich auf Antrag Unterkunft bucht und zahlt. So war es jedenfalls bei den Kollegen die in 2016 in dieser neuen Stelle antraten. Das Service Center bügelt meine Ansinnen dahingehend ab. Mann verweist mündlich auf eine neue Rechtslage, ohne die Rechtsquelle zu nennen und schreibt, das ich grundsätzlich allein dafür verantwortlich bin und auf Antrag eine Kostenerstattung bekäme, natürlich nur in der Höhe der Regelsätze, die man nicht nennt und auf das Mitarbeiterportal verweist, auch wenn ich x mal geschrieben habe, dass mein HZA mich weder im pvs noch Mitarbeiterpportal an die neue Dienststelle umgeschaltet hat, mit dem Effekt, das ich in das Mitarbeiterportal nicht hineinkomme.Ich also die Regeln und Saetze nicht nachlesen oder wenigstens erfahren kann. Zum schmunzeln dazu sei gesagt, dass die Auswahl im Dezember getroffen wurde, die Abordnung am 27.01. zum 01.02. erfolgte und ich erst nach 4 Wochen durch privates Einschalten eines EDV betrauten Kollegen im Mitarbeiterportal und auf Druck des eingeschalteten PR im Pvs umgestellt wurde. Ich darf jetzt also maximal 14 Tage im Hotel verbringen zu maximal 60€ pro Tag und darf kurzfristig eine Wohnung anmieten mit Kosten nicht über 750€. Natürlich finanziere ich vor. Seid wann ist das so? Kennt sich da jemand aus?
Ich bin jetzt bei bummelig 2500€ Kosten, hab noch keinen Bescheid und halte tapfer an der Erprobung auf dem neuen Dienstposten fest , widerstehe jedem Bestechungsversuch oder Geheimnisverrat gegen Geld. Bei 3400€ werde ich aber die Reissleine ziehen mit der schriftlichen Begründung das mir die Luft finanziell ausgeht und werde im Anhang den Schriftverkehr zwischen Servicecenter und mir präsentieren. Ist ein bisschen willkürlich von mir, ich weiß.
3 mal schrieb ich, ich komme ins Mitarbeiterportal nicht rein, 3 mal wurde mir im Blocktext geantwortet das alle Informationen und Anträge leider nur noch im Mitarbeiterportal zu finden sind. Jetzt weiß ich was mantramässiges Wiederholen ist. Ob es hilft, das bezweifel ich. Liegt aber vielleicht auch an dem engen und niedrigen geistigen Horizont meinerseits, sorry.
silversurfer
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Re: Reise- und Unterbringungskosten

Beitrag von silversurfer »

Update:-)
Ich machte den Fehler, mich mit dem Ziel der Versetzung von Hamburg nach Hannover abordnen zu lassen ohne die neue GZD in meine Rechnung einzubeziehen. Seit Erstellung derer gilt nämlich jetzt folgendes: alle Kosten die mit Fahrten, Haushaltsführung, Unterbringung usw. verbunden sind, gehen erst einmal zu lasten des Beamten, er darf die ersten 14 Tage ein Hotel ohne Frühstück buchen und bezahlen, aber mit einem Tageslimit von nicht mehr als 60€, danach sind die Unterbringungskosten auf 600€ pro Monat gedeckelt. Bezahlungen sind durch Kontoauszüge zu belegen. Natürlich ohne Nennung der Rechtsnorm. Alles andere ist nach fernmündlicher Auskunft des Service Center Rostock das "Privarvergnügen" des Beamten. Man kann zwar einen Abschlagsantrag ab 200€ Kosten einreichen, aber die Trennungsgeldanträge werden einem komplett zurückgeschickt, sind auch nur geringe Abweichungen vom System wie z.B. eine Depositrechnung anstatt einer Orinalrechnung, wo der Unterschied ist weiß der Geier zumal der dazugehörige Kreditkartenbeleg beigelegt war. Das festzustellen, dass so etwas fehlt, dafür braucht man dann 3 Monate. Und man bekommt natürlich alles zurück. Ich habe das geahnt und noch im Mai die Reißleine gezogen. Bin an meine alte Dienststelle zurück, auch weil ich finanziell auszubluten drohte. Danke liebes Team des Servicecenter Rostock für den Service. Ein anderes Schmankerl: Bei Familienheimfahrten habe ich alle Fahrten eingereicht, mit der Absicht die von der Verwaltung abgelehnten Fahrten dann bei der doppelten Haushaltsführung im Lohnsteuerjahresausgleich anzugeben. Das hatte eine Kollegin dort ein Jahr zuvor so gemacht. Bei Ihr alles klar, bei mir natürlich nicht. Na mal sehen wann ich den Vorschuß zurückzahlen muss, die Trennungsgeldanträge liegen ja jetzt nicht mehr vor. Ich kann nur davor warnen, sich mit Fahrt- und Unterbringungskosten verbunden abordnen zu lassen, wenn man nicht ein dickes Sparschwein hat, das man schlachten kann. Der Verwaltung ist es egal ob man Familie hat, unter einer Brücke schläft und sich mit den Hunden auf der Strasse um etwas zu essen balgt. Traurig, aber selbst und bitter erfahren.
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