Rechtsgrundlage Sporttest vor dem ESB

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nickelcadmium
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Rechtsgrundlage Sporttest vor dem ESB

Beitrag von nickelcadmium »

Hallo,

ich habe mich hier angemeldet um die Rechtsgrundlage für den Abschluss eines Sporttest herauszufinden, welcher vor dem ESB absolviert werden soll.

Folgender Sachverhalt:

Der Betroffene (B.) ist bereits Beamter auf Lebenszeit und durch Quereinstieg seit etwa zwei Jahren beim Zoll.
B. ist für eine Tätigkeit vorgesehen, die das Führen einer Dienstwaffe erforderlich macht und soll daher an einem ESB teilnehmen. Um an einem solchen ESB teilzunehmen, soll B. im Vorfeld einen Sporttest (alter Art: Hindernislauf, Differenzsprung, Liegestütz, 2.000m-Lauf) absolvieren.
Sollte B. den Sporttest nicht schaffen, kann am ESB nicht teilgenommen werden, fällt respektive der angestrebte Dienstposten weg.

Hierbei handelt es sich grob um Real-Aussagen der Dienststelle. Eine Rechtsgrundlage konnte nicht genannt werden.

Kann mir hier irgendjemand mitteilen, wo diese Verfahrensart rechtlich geregelt ist? Also es geht speziell um die erfolgreiche Absolvierung eines Sporttests, um zum ESB zugelassen zu werden. Nicht um den ESB an sich.
Custom-officer

Re: Rechtsgrundlage Sporttest vor dem ESB

Beitrag von Custom-officer »

Für den PFT der ZV bedarf es keine Regelung das es eine behördeninterne Regelung ist. Das ist auch gut ansonsten könnte jeder haiopei für das SG C/ E als tauglich befunden werden ! Und manche haben nunmal draußen nichts zu suchen.
Abgesehen davon muss selektiert werden durch den Test, was somit auch gut funktioniert.
Es gibt hier 2 Dienstvorschriften die es dabei zu beachten gibt, wenn du das als Rechtsgrundlage bezeichnen möchtest. Die werde ich hier jedoch nicht nennen da diese zollintern sind und Außenstehende nichts angehen.
Abgesehen davon sind die von die genannten Disziplinen nicht mehr aktuell.
verdi-man
Beiträge: 33
Registriert: 14. Jan 2015, 08:32
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Re: Rechtsgrundlage Sporttest vor dem ESB

Beitrag von verdi-man »

@ nickelcadmium: Der "Sporttest" dient dazu, die körperliche Eignung festzustellen. Ein Waffenträger muss über eine bestimmte Fitness verfügen, um sich ggf. verteidigen zu können bzw. unmittelbaren Zwang anwenden zu können.

Geregelt ist das in Dienstvorschriften, die Du sicher, falls Du, wie ich vermute, Kollege bist, über das Intranet findest oder beim BfE Deiner Dienststelle einsehen kannst. Der BfE kann Dir sicher auch evtl. weitere Fragen zum aktuellen Test beantworten. Beim Sport-Trainer kannst du sicher auch Tipps zur Vorbereitung bekommen.


@ Custom-officer: Warum so harsch? nickelcadmium hat seine Frage höflich gestellt...
Custom-officer

Re: Rechtsgrundlage Sporttest vor dem ESB

Beitrag von Custom-officer »

@ verdi-man : nickelcadmium ist laut seinen Angaben bei der StA und somit eher kein Kollege.
Wenn du das harsch gefunden haben solltest bist du etwas zartbesaitet ;-)
Custom-officer

Re: Rechtsgrundlage Sporttest vor dem ESB

Beitrag von Custom-officer »

Da hast du auch wieder recht
Sunshine51
Beiträge: 40
Registriert: 11. Mai 2018, 15:04
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Re: Rechtsgrundlage Sporttest vor dem ESB

Beitrag von Sunshine51 »

Hallo kann mir jemand sagen wie der aktuelle Sporttest aussieht und wann dieser erfolgt ? Ich bin Quereinsteiger als Beamtin mittleren Dienst, beginn ist 01.03 BAD war ich heute. Danke
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