Dienstaufsichtsbeschwerde / Anzeige wegen Betruges

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silversurfer
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Dienstaufsichtsbeschwerde / Anzeige wegen Betruges

Beitrag von silversurfer »

Hallo werte Kollegen/innen
Ist meine erste Dienstaufsichtsbeschwerde, natürlich sofort verbunden mit einer Anzeige wegen Betruges.
Ich trennte eine Reisende mit Wohnsitz im Steuergebiet von der Mehrmenge von 200 Zigaretten, erworben zollfrei auf dem Staatsgebiet der Türkei. Sie wurde von mir allein im grünen Kanal für anmeldefreie Waren angetroffen und zwecks Überprüfung ihrer konkludenten Anmeldung in die Kontrollräume des Zoll am Flughafen aufgefordert. Dort stellte ich die Mehrmenge von 200 Zigaretten fest. Boardingpass bzw. Kofferlabel ergaben Flugroute IST/HAM. Das wurde auch von der Gegenseite auch nie bestritten.
Sofort begann Sie lautstark auf Ihren mitgereisten Ehemann hinzuweisen, der aber nicht zugegen war. Weder in der Ankunftshalle, noch im Grünen Kanal. Beide Türen waren geschlossen. Auf die Diskussion, dass ich nunmehr, da der mitreisende Ehemann schon die Ankunftshalle verlassen habe und ich sein zollfreies Kontingent an Waren nicht mehr überprüfen konnte, ließ ich mich nicht ein. Ich verwies nur auf das Münchner Finanzgerichtsurteil, welches auf die verbringende Person abgestellt ist, d.h. es können auch 5 Leute im Pulk oder Familie einreisen, trägt nur eine Person den 1000er Block, sprich die 5 Stangen, verbringt diese eine Mehrmenge von 800 Zigaretten. Aber hier war ja noch nicht einmal eine weitere mitreisende Person noch Ehemann zugegen. Ich erstellte einen Steuerbescheid über 200 Zigaretten mit 10 tägiger Zahlungsfrist und Rechtsbehelfserklärung. Da die Abgaben nicht gezahlt wurden, habe ich diese nach Art. 232(1)a ZK i.V.m. §13(1)ZVG beschlagnahmt.

Es kam wie es kommen musste, es wurde Dienstaufsichtsbeschwerde und eine Anzeige wegen Betruges von der Beteiligten gegen mich eingereicht. Die Stellungnahme ergab, dass mein dienstliches Handeln ohne Beanstandung sei.
Trotzdem wurde der Vorwurf des Betruges an die Staatsanwaltschaft mit Nennung meiner privaten Adresse und die des beteiligten Sicherungsbeamten weitergeleitet und die Dienstaufsichtsbeschwerde mit Hinweis auf das Betrugsverfahren hintenangestellt.
Das Verfahren dauert jetzt seit 05/2015
Meine Fragen sind nun:
Durfte mein HZA meine Privatadresse herausgeben, schon hinsichtlich gegnerischer Akteneinsichtnahme? Ladungsfähige Adresse ist doch eigentlich die des HZA, oder?
Laufen in einem solchen Verfahren nicht auch Fristen hinsichtlich der Dienstaufsichtsbeschwerde beim HZA bzw. im Betrugsverfahren bei der Staatsanwaltschaft?
Wie ist das ganze hinsichtlich der anstehenden Beurteilungen zu sehen? Gelte ich als unschuldig bis ein Urteil ergangen ist oder hängt mir das jetzt in jedem Beurteilungszeitraum nach, bis endlich eine Entscheidung getroffen wurde?
Sollte ich ein Rechtsschutzersuchen beim BDZ stellen oder abwarten?
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Mikesch
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Re: Dienstaufsichtsbeschwerde / Anzeige wegen Betruges

Beitrag von Mikesch »

Eine Dienstaufsichtsbeschwerde richtet sich, wie der Name schon sagt, gegen den Dienstherrn, nicht gegen Dich. Der kann dann ggf. weitere Maßnahmen gegen Dich einleiten.
Du meinst bestimmt eine profane Beschwerde ;-)
Sollte die Formulierung in der Tat so angewandt worden und gegen Dich gerichtet sein, ist sie schon formell daneben.

Ein Anzeige wegen Betruges muss die Staatsanwaltschaft zunächst einmal verfolgen, dazu gehört selbstverständlich auch die Herausgabe der Personendaten. Dein HZA/Dienstherr hat mit diesem Verfahren schlicht nichts zu tun! Du bist Beschuldigter und nur Du wirst ggf. geladen oder verknackt, nicht Dein HZA!
Was dann dabei herauskommt, ist eine andere Sache. Die Staatsanwaltschaft kann das Verfahren gleich ob fehlendem Anfangsverdacht abwürgen, oder je nach dem, was die Dame so erzählt, kommt es zum Gerichtsverfahren.

Beurteilung:
Selbstverständlich gilst Du bis zu einer evtl. Verurteilung als unschuldig, das ist Teil unserer Rechtsordnung.
Hier kommt es auf Deinen Beurteiler, bzw. HZA-Chef an. Je nach Führung kann Dir das in der Tat zum Nachteil gereichen, wird aber niemand zugeben ;-)
Eine vernünftige Führung erkennt aber den ausgemachten Schwachsinn, alleine der Vorwurf des Betruges entbehrt jeglicher Grundlage und es dürfte noch einmal eine Anklage zugelassen werden.
der Vorgang, dass jmd. einer Person absichtlich die Unwahrheit sagt oder etwas vortäuscht und sich damit einen materiellen Vorteil verschafft.
In diesem Sinne, mach Dir keine Sorgen und bei einer vernünftigen Führung hat solch ein Schwachsinn nicht wirklich Auswirkungen.

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ThomasP
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Re: Dienstaufsichtsbeschwerde / Anzeige wegen Betruges

Beitrag von ThomasP »

Um der Dame auch und gerade für spätere, andere Kollegenkontakte den wohl vorhandenen "Wind aus den Segeln" zu nehmen, würde ich sofort eine Gegenanzeige gem. 164 StGB erstatten.

Mit welcher Vorspiegelung falscher oder Entstellung wahrer Tatsachen, soll den von Dir welcher Vermögensvorteil angestrebt oder erzielt worden sein???

Es ist mir daher auch schleierhaft, welcher Kollege von dieser Dame hierzu eine förmliche Anzeige gegen Dich aufgenommen hat? Aufgrund der nahezu in Gänze fehlenden Tatbestandlichkeit deiner Geschichte in Sachen dem gegen Dich gerichteten Betrugsverdacht, hätte ich erstmal zum Telefonhörer in Richtung StA gegriffen und "den Fall" vorab einmal mündlich vorgetragen. Ggf. als formlose Meldung zur Prüfung eines Anfangsverdachtes wäre noch eine adäquate Vorgehensweise gewesen.

Ich hab' i. d. Zh. leider schon oft bemerken müssen, dass einige Kollegen bei Anzeigeerstattern urplötzlich zur "nicht mehr denkfähigen Salzsäule" erstarren und keinerlei Vorprüfung von vorhandenen oder eben zumeist nicht vorhandenen Tatbestandsmerkmalen bei den von Geschädigten vorgebrachten Geschichten durchführen. Jedes zivile Halbwissen, wie eine Tat zu benennen ist, wird von einigen Kollegen 1:1 übernommen und damit dann unbekümmert weiter "verfahren". Da werden z. B. munter Bedrohungsanzeigen wegen der Androhung einer Ohrfeige aufgenommen, mühevoll nach Vernehmung aller Beteiligten und Zeugen endbearbeitet und stolz an die StA vorgelegt. Dass sich die unkritische bzw. ängstliche Kollegenschaft vergleichsweise selten Anzeigen gem. 344 StGB gegenüber sieht, ist oftmals verwunderlich... So auch in deinem Fall... 8)

Hinweis: Dies hier ist keine Rechtsberatung, sondern lediglich eine subjektive Meinungsäußerung von mir.
silversurfer
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Re: Dienstaufsichtsbeschwerde / Anzeige wegen Betruges

Beitrag von silversurfer »

Hallo und Vielen Dank,das mit der Herausgabe der Privatadresse hätte ich so nicht gedacht, ist aber einleuchtend. 164 und 344StGB das ist doch mal etwas. Euch noch einen ruhigen und beschwerdefreien Dienst.
arme Sau
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Re: Dienstaufsichtsbeschwerde / Anzeige wegen Betruges

Beitrag von arme Sau »

Wie dove bereits in einem anderen Thread ausgeführt, gibt es im Internet Seiten auf denen die Vorgehensweise gegenüber den Kollegen beschrieben wird. Evtl. gehört die Anzeige gegen Dich in dass Muster !
Insofern (wenn du eine Rechtsschutzversicherung hast) würde ich zum Anwalt gehen, und klären lassen ob eine Gegenanzeige möglich wäre und dann ZACK*** . Wie mein Anwalt mal sagte, "Wollen wir der Sache doch mal etwas Pfeffer beimischen :0)

Und ThomasP schrieb; Es dient den späteren Kollegen kontakten !-)
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Baumschubser
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Re: Dienstaufsichtsbeschwerde / Anzeige wegen Betruges

Beitrag von Baumschubser »

Wozu braucht man für eine Anzeige einen Anwalt? Dafür braucht man heutzutage nicht mal ein Polizeirevier aufsuchen.
Silencium
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Re: Dienstaufsichtsbeschwerde / Anzeige wegen Betruges

Beitrag von Silencium »

Kann den Vorrednern im Ergebnis nur zustimmen. Aus juristischer Sicht ist das ausgemachter Unsinn; mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit wird die StA das Verfahren wegen fehlendem Anfangsverdacht einstellen.

Gib uns doch mal kurz bescheid, wenn es soweit ist. :)
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arti67
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Re: Dienstaufsichtsbeschwerde / Anzeige wegen Betruges

Beitrag von arti67 »

Auch ich stimme meinen Vorrednern zu. Ich tippe mal darauf, dass das Verfahren nach § 170 Abs, 2 StPO eingestellt wird.
Was ist allerdings nicht verstehen kann, ist dass deine Dienststelle deine Privatadresse herausgegeben hat. Hier liegt mMn ein Verstoß gegen die Fürsorgepflicht vor. Ich kenne das von Kollegen aus den Bereitschaftspolizeien so, dass die Dienstadresse die ladungsfähige Anschrift ist. Man stelle sich mal vor, nach jeder 1. Mai-Demo hagelt es Anzeigen gegen Polizeivollzugsbeamte und jedes Mal würde deren Adresse der Gegenseite mitgeteilt. Ein gefundenes Fressen für die autonome Szene. Das selbe bei Maßnahmen gegen Rocker oder Organisierte Kriminalität. Einfach ne Anzeige, schon hab ich die Daten und kann Amtsträger mal ein bißchen privat einschüchtern. Ich würde an deiner Stelle mal darauf hinwirken, ggf. über den Personalrat, damit die Weitergabe deiner Daten künftig unterbleibt.
silversurfer
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Re: Dienstaufsichtsbeschwerde / Anzeige wegen Betruges

Beitrag von silversurfer »

Danke, das mach ich und mir war auch etwas unwohl als ich das mit der Privatadresse in dem Akt las. Scheint ja aber wohl so richtig zu sein wie ich Mikesch verstanden hab. Die Sache kocht also noch vor sich hin oder man hat mir mal wieder vergessen seitens des HZA Bescheid zu geben. Seit da Dienstjubiläen vergessen werden und langjährige Mitarbeiter erst 24 Stunden vor Dienstende at hoc die Ruhestandsurkunde und das per Fax bekommen, bin ich da auf alles gefasst.
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Mikesch
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Re: Dienstaufsichtsbeschwerde / Anzeige wegen Betruges

Beitrag von Mikesch »

arti67 hat geschrieben:Was ist allerdings nicht verstehen kann, ist dass deine Dienststelle deine Privatadresse herausgegeben hat. Hier liegt mMn ein Verstoß gegen die Fürsorgepflicht vor.
In unserem Verein kenne ich das nur so, dass unser Dienstherr uns im Regen stehen lässt. Sobald ein Verfahren eingeleitet wird,heißt es, Dein Problem...
Dies habe ich schon mehrfach bei Kollegen erlebt :(
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Re: Dienstaufsichtsbeschwerde / Anzeige wegen Betruges

Beitrag von arti67 »

@ Mikesch: das ist echt traurig, schließlich handelt ihr ja als Amtsträger und nicht als Privatperson. Aber ich sehe schon: überall das Gleiche. Fürsorge seitens der Vorgesetzten kann man mit der Lupe suchen.
silversurfer
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Re: Dienstaufsichtsbeschwerde / Anzeige wegen Betruges

Beitrag von silversurfer »

So, Verfahren ist ausgestanden. Staatsanwaltschaft hat nach 170 eingestellt. Die Dienstaufsichtsbeschwerde folgt wohl gleichen Schicksals. Ein von mir beantragtes Adhäsionsverfahren findet nicht statt, das HZA wird wegen 76€ kein Verfahren eröffnen, hieß es. Irreführung der Behörden, ehrabschneidendes Verhalten, vorsätzlich falsche Beschuldigung etc. ist alles kein Grund. Ich danke für den Beistand und denke dann mal über einen HZA-Wechsel nach
Frank Reich
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Re: Dienstaufsichtsbeschwerde / Anzeige wegen Betruges

Beitrag von Frank Reich »

Auch wenn es etwas spät ist, aber der nächste betroffene Koll. liest vielleicht mit.

Einen Vermögensvorteil wird man sogar noch begründen können. Woran es aber grundsätzlich fehlt, ist die Absicht des Verschaffens eines Vorteils und die Schädigung.
Bei besserem Verständnis wäre es dem Koll. auch möglich gewesen, den SV als Meldung/3-Zeiler der StA zur Prüfung auf Erfüllung der Tatbestände vorzulegen. Eine richtige Entscheidung hätte erst gar nicht zur Strafanzeige geführt, der anzeigende Koll. wäre seiner Verpflichtung (die Anzeige muss als Offizialdelikt ja korrekterweise entgegengenommen werden; Einstellung obliegt der StA) nachgekommen und die leidige Weitergabe der Daten und internen Probleme blieben auch erspart.

ich halte auch in dem Fall die Erfassung der Dienststelle als ladungsfähige Anschrift für ausreichend. Vage meine ich in Erinnerung zu haben, dass es sogar auch für den Fall so geregelt ist, aber eine Suchstelle muss ich schuldig bleiben, evtl. in Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren (RiStBV).


es grüßt Frank Reich
es grüsst Frank Reich
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