von Blue Ice Ultra » 20.01.2012 13:52
Das ist im Rahmen der Betreuungsverfahrens von dem Umstand abhängig ob die Betreute als vermögend gilt oder nicht. Gemeinhin (also auch in Bayern) sind die Regelungen dazu aber so, das die Kosten zunächst vom AG übernommen werden und dann im Rahmen der Kostenrechnung (Als Auslagen) für rechtliche Betreuung vom Betreuten zu begleichen sind. Immer unter der Voraussetzung das die Betreute vermögend ist. Gilt die Betreute nicht als vermögend, werden die Kosten für den Gutachter vom AG genommen bzw. das Betreuungsverfahren als kostenfrei geführt.
Mittelspurschleicher: Geht gar nicht! http://www.youtube.com/watch?v=w53AaQRn1kE&feature=related
Lahme Enten: Dann besser mit Bus und Bahn http://www.youtube.com/watch?v=7rpDyJ9qS4E&feature=fvwrel