Hallo zusammen!
Ich hab eine Frage, die mir bisher keiner so richtig beantworten konnte und das Thema wird wohl in den Verwaltungen unterschiedlich beurteilt. Vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen!?
Ich bin in einer großen Kreisstadt in BW Beamter; derzeit in A11; meine Stelle ist nach A12 bewertet. In der LVO steht, dass die Beförderung frühestens nach einer Dienstzeit von acht Jahren erfolgen kann. Nun die Preisfrage: Wie wird diese Dienstzeit berechnet? Entspricht diese Dienstzeit der ruhegehaltsfähigen Dienstzeit? Wenn nicht: Zählt die Ausbildungszeit (Studium) mit? Anfänglich hatte ich nur eine 75%-Stelle - wird diese Zeit nur anteilig berücksichtigt?
Vielen Dank für eine Antwort oder einen hilfreichen Hinweis!
Gruß

