folgende Information habe ich heute von anderen Kollegen erhalten:
Nach aktueller Rechtsprechung war die bisherige Bemessung des Grundgehaltes auf der Grundlage der bis zur Umstellung des Besoldungssystems bestehenden Tabelle (Grundgehaltssätze) altersdiskriminierend.
Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 10.11.2011 (Az. 6 AZR 148/09) der Klägerin Anspruch auf Zahlung der Differenz bis zur höchsten Altersstufe zugesprochen.
Unter den Kolleginnen und Kollegen der Zollverwaltung kursieren inzwischen diverse Musterschreiben zur Geltendmachung der Ansprüche. Für die Fristwahrung ist aber entscheidend, dass schnellstmöglich ein WIDERSPRUCH gegen die Besoldung eingelegt wird. Mir wurde anliegendes Musterschreiben zur Verfügung gestellt, welches Ihnen hiermit weiterleite. Damit die Besoldungsansprüche aus dem Jahr 2008 nicht verjähren, muss der Antrag auf Zahlung der Differenz bis zur höchsten Altersstufe bis zum 31.12.2012 gestellt werden. Fristwahrend reicht ein Fax vorab aus, welches bis zum 31.12.2011 bei Ihrer Besoldungsstelle eingegangen sein muss.
Blöde Frage vielleicht, wie ist das mit Versorgungsempfängern? Die Versorgung wird doch aus der Besoldung errechnet, wenn nun die aktiven Kollegen plötzlich doch mehr Besoldung bekommen, müsste dann nicht auch die Versorgung entsprechend angehoben werden, wegen der Gleichbehandlung?
christian NRW hat geschrieben:Frage mich auch ,ob das Urteil evt Einfluss auf die Pensionszahlungen für viele Beamte im Vorruhestand hat.
Wird das Urteil nicht, denn es bezieht sich nicht auf Beamte... Das Bundesarbeitsgericht hat dafür keine Kompetenz, geht jegendlich um Angestellte im öffentlichen Dienst, BAT. Für Beamte müssten die obersten Verwaltunggerichte entscheiden. Diese Anmerkung mit der Übertragbarkeit auf Beamte ist nicht ganz richtig... richtig ist aber, dass die EU Altersdiskriminierung verbietet... und somit die Länder mit ihren Beamten verpflichtet sind, auch die Alterseinstufung abzuschaffen, was auch schon einige Bundesländer getan haben. Andere werden folgen.
Zuletzt geändert von Beasti am 29.12.2011 18:10, insgesamt 1-mal geändert.
OK, damit hatte ich auch gerechnet, ich fragte halt an, weil im sich öffnenden Link stand, daß das Urteil auch auf Beamte übertragbar wäre. Aber da falle ich dann eh raus, bin schon seit 2005 in Frühpension und habe dann die Besitzstandswahrung - nicht mehr, aber auch nicht weniger Pension.
Hab oben nochmals etwas angefügt. Wie gesagt, das mit dem Übertragbar ist so eine Sache. Das wird zurzeit häufig verwendet, wie auch z.B. in NRW bei der letzten Besoldungserhöhung. Richtig ist aber, dass für Beamte das Verwaltungsgericht zuständig ist, nicht das Arbeitsgericht.
der Zug hat geschrieben:OK, damit hatte ich auch gerechnet, ich fragte halt an, weil im sich öffnenden Link stand, daß das Urteil auch auf Beamte übertragbar wäre. Aber da falle ich dann eh raus, bin schon seit 2005 in Frühpension und habe dann die Besitzstandswahrung - nicht mehr, aber auch nicht weniger Pension.
Keine Sorge wir haben "Rechtssicherheit" es werden dann Übergangsfristen etc. geben. Und das was du einmal hast, monatlich als Grundbetrag, wird dir keiner mehr nehmen können.
ich habe die Mindestpension - d.h. 56% von A9 - betrifft es mich auch - würde ich mir ein Eigentor schießen, wenn ich das Schreiben an meine Verrentungsbehörde schicke, oder betrifft es nur arbeitende Beamte? Ich war 15 Jahre arbeiten und bin seit einigen Jahren krank und daher in der Mindestpension.
ich habe die Mindestpension - d.h. 56% von A9 - betrifft es mich auch - würde ich mir ein Eigentor schießen, wenn ich das Schreiben an meine Verrentungsbehörde schicke, oder betrifft es nur arbeitende Beamte? Ich war 15 Jahre arbeiten und bin seit einigen Jahren krank und daher in der Mindestpension.
Gruß + Danke Sandra
Dann sei mal froh mit Pension von A9, ich habe Mindestversorgung aus A7, also Endalter A4 und davon die Prozente, das ist ohne die Kinderzuschläge schon etwas knapp. Dennoch läßt es sich einigermaßen davon leben, wenn ich das mal mit Rentnern vergleiche.
Hallo, verstehe grade nicht den Zusammenhang. Kann ich als Beamter auf Probe (vorher Soldat auf Zeit 12 Jahre mit Übergangsgebürnissen) nun Widerspruch bei der Wehrbereichsverwaltung einlegen oder gilt das Urteil wirklich nur für Beschäftigte? Bin da jetzt etwas verwirrt, da es ja auch noch recht kurzfristig ist bis zum 31.12.11
So wie ich es verstanden habe, wurde nach dem alten Besoldungsrecht bis Mitte 2009, den jungen Beamten zu wenig Gehalt bezahlt nur weil sie halt jünger waren. Ältere Kollegen haben aufgrund ihres Lebensalters mehr Geld bekommen, unabhängig wieviel Dienstjahre geleistet wurden. Und das stellt die Ungerechtigkeit dar. Beispiel: ein 19jähriger und 32jähriger wurden zur selben Zeit mit der Ausbildung fertig. Der 19jährige hatte ein deutlich niedrigeres Gehalt als der 32jährige, obwohl beide genauso lange beim Dienstherren "unter Vertrag sind".
Also ich habe gerade mal 1357 Euro - davon wird noch die Krankenkasse von 190 Euro abgezogen - da bleibt meiner Meinung nach gerade mal Mindestpension - in einer Großstadt wie Frankfurt am Main - kann man davon kaum leben, denn jedes Loch kostet dort mind. 600 Euro - d.h. fast Hartz-4 - da wäre ich schon über jeden Euro dankbar. Hatte halt gerade mal 15 Dienstjahre... Ich glaube bis 20 Jahre Dienst ist das immer Mindestpension