Chriswie1984 hat geschrieben:Ich habe dazu mal eine Frage:
Seit dem 01.08.2003 bin ich Beamter und bis zum 14.03.2010 durchweg beim Land NRW beschäftigt gewesen. Am 15,03,2010 wurde ich in den Bundesdienst versetzt. Das Land NRW hatte zu dem Zeitpunkt noch Akltersstufen. Aufgrund meiner damaligen Altersstufe 4 beim Land NRW, wurde ich am 15.03.2010 aufgrund meiner anerkannten Vordienstzeiten beim Land NRW und meiner erreichten Altersstufe 4 in die Erfahrungsstufe 3 der Bundesbesoldung übergeleitet.
Ich war zwar nicht im Jahr 2008 beim Bund beschäftigt, jedoch Beamter in NRW. Hätte ich also ab 2008 vom Land NRW Besoldung aus der höchsten Altersstufe erhalten, wäre ich auch am 15.03.2010 in eine höhere Erfahrungstufe beim Bund übergeleitet worden.
Macht es Sinn, den Widerspruch dahingehend zu stellen, dass ich zumindest ab dem 15.03.2010 aus der höchsten Stufe besoldet werde?
Danke und Gruß
Nein, nicht wirklich. Momentan schätze ich die Erfolgsaussichten dieser (Gewerkschaftswerbe-)Aktion als äußerst dürftig ein. Sollte des BVerwG oder das BVerfG tatsächlich entscheiden, dass das bisherige BSDA-System seit Einführung des AGG rechtswidrig war, kannst Du immer noch einen Antrag stellen.

