Blue Ice Ultra hat geschrieben: Es wäre besser gewesen die ETZ erst dann anzutreten, wenn die Mutterschutzfrist für Deine Frau abgelaufen ist.
Ja, ja, im nachhinein ist man oft schlauer *fünfeuroinsphrasenschweinwerf*
Das Ärgerliche an der Geschichte ist doch, dass hier gar keine Möglichkeit bestand auf das Recht zu reagieren. Die maßgeblichen Gesetze vom 1. November sind am 11. November veröffentlicht worden. Gleichzeitig wurde das bisherige Sonderzahlungsrecht aufgehoben. (Das bisherige Recht sah es übrigens ausdrücklich vor, dass eine Beurlaubung wegen Elternzeit für den Anspruch auf die Sonderzahlung unschädlich war, so wie ich das auch von anderen Sonderzahlungsgesetzen und diversen Tarifverträgen in Erinnerung habe.) Da Elternzeit aber mindestens sechs Wochen vor Beginn beantragt werden soll, war der Fisch da - selbst für Besoldungsspezialisten - schon gegessen. Und zum Zeitpunkt der Antragstellung bestand wirklich kein Grund, die Elternzeit erst zwei Tage später, am 2. Dezember, beginnen zu lassen.
Die Verwaltung hat nun den schwarzen Peter und muss das neue Recht anwenden. Das selbe gilt für die Justiz. Ich würde mich als Betroffene mit einem "Dankesbrief" direkt an die Damen und Herren Senatoren wenden und ihnen schildern, dass es ihnen vorzüglich gelungen ist, meine Planung über den Haufen zu werfen. Wahrscheinlich würde ich in dieses Schreiben auch das Wort "verarschen" aufnehmen.
Das bringt zwar auch nichts, aber ich würde mich dann wohler fühlen.
Viele Grüße
Gerda Schwäbel
Ich habe viele hausinterne Kurzbezeichnungen. Einmal "Frau Schwäbel" und "Gerda" und manchmal weiß ich es selbst nicht und streiche auf den Umlaufmappen jemand anderen aus.