Wegen Elternzeit Sonderzahlung nicht erhalten?!

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Wegen Elternzeit Sonderzahlung nicht erhalten?!

Beitragvon dieken » 29.12.2011 19:11

Hallo liebe Forumgemeinde,

ich bin seit 2007 Beamter und habe seitdem Vollzeit gearbeitet. Nun bin ich seit der Geburt meiner Tochter am 30.11.2011 in Elternzeit, die noch bis zum 29.01.12 andauert. Da ich im Dezember keine Besoldung erhalte, wurde mir mitgeteilt, dass meine Sonderzahlung wieder eingezogen wird...... Das will ich mir eig. nicht gefallen lassen.

Mit einer Kürzung für den Monat Dezember hatte ich ja gerechnet, aber komplett gar nix?!?!

Für mich liest sich das Gesetz auch anders. (Gesetz zur Sonderzahlung Hamburg) Hilft klagen?!

Wer hat da Tipps oder Hinweise für mich? Würde mich sehr freuen!
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Re: Wegen Elternzeit Sonderzahlung nicht erhalten?!

Beitragvon Gerda Schwäbel » 29.12.2011 20:30

Ich befürchte, dass die Bezügestelle keine andere Wahl hat, als das Geld zurück zu holen. Die beiden Gesetze vom 1. November 2011 scheinen mir eindeutig:
- Hamburgisches Gesetz über eine Dezember-Sonderzahlung im Jahr 2011 und zur Besoldungs- und Versorgungsanpassung 2011/2012
(HmbDSBVAnpG 2011/2012)
- Hamburgisches Gesetz über die Gewährung einer jährlichen Sonderzahlung (Hamburgisches Sonderzahlungsgesetz - HmbSZG)

Tut mir leid, aber ich habe keinen Tipp, wie sich die Rückzahlung verhinderen lässt.
Viele Grüße
Gerda Schwäbel
Ich habe viele hausinterne Kurzbezeichnungen. Einmal "Frau Schwäbel" und "Gerda" und manchmal weiß ich es selbst nicht und streiche auf den Umlaufmappen jemand anderen aus.
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Re: Wegen Elternzeit Sonderzahlung nicht erhalten?!

Beitragvon Blue Ice Ultra » 30.12.2011 07:52

Generell sind die Regelungen zu Sonder- oder Einmalzahlungen so gestaltet, das es heißt werden mit den Bezügen für den Monat x ausgezahlt. Erhältst Du in dem Monat keine Bezüge, gibt es auch keine Sonderzahlung. - Ich gehe mal davon aus, das Du ein Mann bist. Es wäre besser gewesen die ETZ erst dann anzutreten, wenn die Mutterschutzfrist für Deine Frau abgelaufen ist.
Mittelspurschleicher: Geht gar nicht! http://www.youtube.com/watch?v=w53AaQRn1kE&feature=related
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Re: Wegen Elternzeit Sonderzahlung nicht erhalten?!

Beitragvon Gerda Schwäbel » 30.12.2011 09:32

Blue Ice Ultra hat geschrieben: Es wäre besser gewesen die ETZ erst dann anzutreten, wenn die Mutterschutzfrist für Deine Frau abgelaufen ist.

Ja, ja, im nachhinein ist man oft schlauer *fünfeuroinsphrasenschweinwerf*

Das Ärgerliche an der Geschichte ist doch, dass hier gar keine Möglichkeit bestand auf das Recht zu reagieren. Die maßgeblichen Gesetze vom 1. November sind am 11. November veröffentlicht worden. Gleichzeitig wurde das bisherige Sonderzahlungsrecht aufgehoben. (Das bisherige Recht sah es übrigens ausdrücklich vor, dass eine Beurlaubung wegen Elternzeit für den Anspruch auf die Sonderzahlung unschädlich war, so wie ich das auch von anderen Sonderzahlungsgesetzen und diversen Tarifverträgen in Erinnerung habe.) Da Elternzeit aber mindestens sechs Wochen vor Beginn beantragt werden soll, war der Fisch da - selbst für Besoldungsspezialisten - schon gegessen. Und zum Zeitpunkt der Antragstellung bestand wirklich kein Grund, die Elternzeit erst zwei Tage später, am 2. Dezember, beginnen zu lassen.

Die Verwaltung hat nun den schwarzen Peter und muss das neue Recht anwenden. Das selbe gilt für die Justiz. Ich würde mich als Betroffene mit einem "Dankesbrief" direkt an die Damen und Herren Senatoren wenden und ihnen schildern, dass es ihnen vorzüglich gelungen ist, meine Planung über den Haufen zu werfen. Wahrscheinlich würde ich in dieses Schreiben auch das Wort "verarschen" aufnehmen.
Das bringt zwar auch nichts, aber ich würde mich dann wohler fühlen.

Viele Grüße
Gerda Schwäbel
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Re: Wegen Elternzeit Sonderzahlung nicht erhalten?!

Beitragvon Blue Ice Ultra » 30.12.2011 10:54

Naja, das hat mit "im Nachhinein ist man oft schlauer" nichts zu tun. Es nur Unfug direkt nach der Geburt des Kindes als Mann ETZ zu nehmen. Ich frage mich nur wer ihm dazu geraten hat, das so zu machen.
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Re: Wegen Elternzeit Sonderzahlung nicht erhalten?!

Beitragvon dieken » 30.12.2011 23:53

Vielen Dank allen die auf meine Frage geantwortet haben!

Ich wollte keine generelle Einschätzung zu Art und Zeitpunkt meiner Elternzeit, aber auch danke dafür............. :?
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Re: Wegen Elternzeit Sonderzahlung nicht erhalten?!

Beitragvon Zollkodex-Ritter » 31.12.2011 15:26

Blue Ice Ultra hat geschrieben:Naja, das hat mit "im Nachhinein ist man oft schlauer" nichts zu tun. Es nur Unfug direkt nach der Geburt des Kindes als Mann ETZ zu nehmen. Ich frage mich nur wer ihm dazu geraten hat, das so zu machen.

Seinen Fall mal ausgenommen: Warum sollte das Unfug sein?
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