Hey Registerbeamter,
erstmal vielen Dank, für Deine Antwort. Allerdings verbunden mit einem "Sorry" meinerseits: An Deiner Antwort habe ich gemerkt, dass ich die Frage wohl falsch verstanden habe. Die rechtlichen Rahmenverhältnisse betreffs Wechsel zwischen zwei Rentenversicherungsträgern habe ich schon in diversen Gesetzeskommentaren ( die das Grundsätzliche behandeln ) und unseren Arbeitsanweisungen /Vereinbarungen durchgelesen.
Die juristischen Fakten sind mir klar, nur mir fehlt es als Greenhorn ein wenig am "Taktgefühl", bzw. an Erfahrungen wie man solche Dinge taktisch angeht.
Einmal:
- Ein Wechsel als Beamter auf Probe zu einem anderen Dienstherr - ist das eher sinnvoll oder nicht?
Mein Hintergedanke:
In unserem Beamtengesetz gibt es die Klausel, dass der Dienstherr verlangen kann, dass man in einer gewissen Zeitspanne ein Wechsel zu einem anderen öffentlichen Dienstherr unterlässt und falls man das nun nicht tut, die Ausbildungsbesoldung zurück zu erstatten hat. ( Juristischer Fakt ).
Ausnahmemöglichkeit: Man kann soziale Härte gelten machen.
Bei einem Wechsel zu einem anderen Träger werden die Ausbildungsentgelt gegeneinander aufgerechnet. Sie gelten quasi als bezahlt.
Nun mein Hintergedanke /ich weiß nicht ob er stimmt:
Nun hat ein Dienstherr -der in einen Inspektoranwärter- schon Geld gezahlt hat wohl laschere Übernahmeregelungen im Beamtenverhältnis auf Probe zu Beamtenverhältnis auf Lebzeit, als ein Dienstherr der überhaupt nichts bezahlt hat für eine Ausbildung /Studium.
Versteht ihr jetzt ungefähr was ich meine?
Meine zweite Frage wäre:
Wenn man nach BaWü wechselt, dann steht im dortigen Landesgesetz drinn, dass man ab 27Lbj. Lebzeitverbeamtet wird. Meine Frage ist dahingehend. Wenn ich wechsle, werde ich dann auf Lebzeitverbeamtet, oder wenn nicht, kann ich wenigsten die Probezeit übernehmen.
Da auch die Rentenversicherung an Landesrecht gebunden ist, wäre hier eine Vergleichbarkeit gegeben, zu Gebietskörperschaften und andere Strukturformen.
@ Alfred:
ja, die Hin und Herschieberei war allerdings eine Zeitlang nervig. Dieser Prozess ist in der Regel aber rum. Heute wird -konform nach SGB VI- eine Rentenversicherungsnummer entweder an die DRV Bund oder an die DRV Regionalträger /etc. vergeben.
Eine Wechsel der Versicherungsnummer im "Versichertenleben" ist in der Regel nur dann gegeben, wenn eine örtliche Zuständigkeit wechselt ( quasi Wechsel von Bremen nach Saarland ) oder der Versicherte plötzlich meint, er müsste Seemann, Bergmann, oder Eisenbahner werden, dann wäre dann die Knappschaft ab einem bezahlten Beitrag zuständig.
Gründsätzlich besteht aber die Möglichkeit, dass alle DRVen miteinander fusionieren. Siehe DRV Mittelerde, eh Mitteldeutschland.
Genauso könnte auch DRV Saarland mit Rheinland-Pfalz zusammen gehen. Auf diesem Wege sind auch die DRV Baden und die DRV Württemberg zur DRV Baden-Württemberg verschmolzen, etc. pp.
Ich gebe dir in dem Punkt recht: Ja es ist ein bürokratischer Irrsinn. Aber nur wenn man die "technische" Seite betrachtet. Im Interesse des Kunden kann es nur sein, dass es mehrere kleinere DRVen gibt.
Eine Beispiel: Die Rechtsabteilung der DRV Bund ist rießig - und da die Rententräger ihre Widersprüche selbst ablehenen bzw. genehmigen können, ist eine Konzentration von "juristischer Macht" nicht von der Hand zu weisen.
Ein Versicherter, womöglich noch unter zuhilfe name eines geldgierirgen Anwaltes aus dem Privatrecht ( der im Sozialrecht(!!!) gegen jeden Anwärter im Hauptstudium alt aussieht ) hat gegen einen rießen Aparat nicht so sehr viel Erfolg. ( Siehe auch die Erfolgsaussichten, die im Rentenstreitverfahren verloren werden, durch die DRV Bund. 1,4%? So ca. )
Kleinere DRV haben natürlicher Weise weniger juristisches Personal. Das heißt, die Seiten sind ausgeglichener.
Aber aber: Ich gebe dir wie gesagt vollkommen und aus eigener Erfahrung Recht: In Sachen Bürokratie, sind wir ein Monster.
Und auch die Umbennung: Sie war quark, nicht nur das gefühlte 80% der alten Beschäftigten und warhscheinlich 90% der Versicherten die -juristsch inkorrekte- "LVA" bzw. "BVA" noch im Kopf haben, sondern auch: Formulare mussten geänderten werden, Behördenbezeichnungen, und und und. Ausserdem ist ein Stück deutsche Tradition verloren gegangen. Gut okay, der letzte Punkt ist eher sentimentaler Natur, aber immerhin.

Aber was ich noch sagen wollte: Ich hoffe es kommt nicht so rüber, dass ich ein DRV-Propaganda-Beauftragter bin, dafür bin ich als frischer A 9 mit schon vielen Negativerfahrungen innerhalb dieser Behörde zu "geleutert".

Viele Grüße,
ps. vor lauter, lauter, würde ich mir dennoch wünschen, einen Rat zu meiner Frage von den "alten Hasen" zu erhalten! =) Danke!!