Was darf ein Beamter in der DDU?

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Was darf ein Beamter in der DDU?

Beitragvon Tesla » 10.11.2011 15:14

Liebe Kollegen,

ist es einem dauerhaft dienstunfähigen Beamten erlaubt ein Zweitstudium zu beginnen? Der Arzt des Beamten empfiehlt dies ausdrücklich!
Wenn ja, ist es in NRW eine zu genehmigende Nebentätigkeit oder nur eine mit Mitteilungspflicht?

Vielen Dank im voraus.

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Beitragvon Blue Ice Ultra » 10.11.2011 18:15

Ja, er darf soviel studieren wie er möchte und "nein" in NRW ist und war das nie überhaupt eine Nebentätigkeit.
Mittelspurschleicher: Geht gar nicht! http://www.youtube.com/watch?v=w53AaQRn1kE&feature=related
Lahme Enten: Dann besser mit Bus und Bahn http://www.youtube.com/watch?v=7rpDyJ9qS4E&feature=fvwrel
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Beitragvon Tesla » 10.11.2011 19:53

Das sind ja gute Nachrichten! Vielen Dank Blue Ice Ultra!

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Re: Was darf ein Beamter in der DDU?

Beitragvon sumsum » 24.01.2012 12:15

Ich war mal beim einem Land als Angestellte beschäftigt und wollte nebenbei studieren. Damals war die Regelung so, an einer Hochschule mit Präsenz musste ich mir das genehmigen lassen an einer Fernuni nicht.

Der Hintergrund war, dass ich ein Aufbaustudium machen wollte, auf einem höherwertigen Posten sass und mit dem Abschluß wohl Ansprüche auf eine bessere Bezahlung hätte stellen können.

Ich denke heute sieht das alles anders aus, und bei DDU kann ich nicht mehr vorstellen, dass man da was genehmigen lassen muss.
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Danke!

Beitragvon Tesla » 25.01.2012 19:31

Danke sumsum!

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