Vorzeitiger Ruhestand
18 Beiträge
• Seite 2 von 2 • 1, 2
Re: Vorzeitiger RuhestandIch hab mich auch nochmal mit dem Ruhestandsberechnungssatz befasst. Irgendwo im Forum war die Frage aufgetaucht - ich meine im Zusammenhang mit dem Weihnachtsgeld, was sich durch die Erhöhung der Sonderzahlung um 2,44 % ändert, bzw. was es bedeutet, dass der Berechnungssatz fürs Ruhegehalt von 0,9951 auf 0,9901 ändert.
Hier der Gesetzestext aus dem Versorgungsgesetz: D. Einbaufaktor (§ 5 Abs. 1 Satz 1 BeamtVG) Durch den Einbau der Sonderzahlung für die aktiven Beamtinnen und Beamten des Bundes in die ruhegehaltfähigen Dienstbezüge erhöhen sich diese um 2,5 Prozent. Da mit dem Einbau der Sonderzahlung insgesamt keine Erhöhung der Versorgungsbezüge erfolgen soll, wurde die versorgungsrechtliche Regelung zu den ruhegehaltfähigen Dienstbezügen um einen Einbaufaktor erweitert. Der Einbaufaktor stellt sicher, dass die bisherigen versorgungsrechtlichen Maßgaben des Bundessonderzahlungsgesetzes zu der gegenüber der Besoldung geringeren Höhe der Sonderzahlung (2,085 Prozent der Jahresbezüge) und zu der im Gegensatz zur Besoldung nicht erfolgenden Dynamisierung der jährlichen Sonderzahlung im Rahmen des Einbaus in die ruhegehaltfähigen Dienstbezüge beachtet werden. Der Einbaufaktor ist insgesamt auf die ruhegehaltfähigen Dienstbezüge sowohl in Bestandsfällen als auch in neu eintretenden Versorgungsfällen anzuwenden. Dies erfolgt vor der Anwendung des Anpassungsfaktors nach § 69e Abs. 3 BeamtVG. Früher war das Weihnachtsgeld ja eine extra Zahlung, die in die Besoldunglisten nicht eingearbeitet war. Und die Pension wurde vom letzten Gehalt, bezogen über die Besoldungstabelle, errechnet. Das ist auch jetzt noch so, ABER: Dieser Faktor soll verhindern, dass die pensionierten Beamten in den Genuss der Sonderzahlungsanteile kommen, die ja in die Besoldungslisten eingearbeitet sind. Und da die Sonderzahlung vom 2,44 % erhöht wird, muss sich der Faktor natürlich vermindern. Zu beachten ist, dass z.B. MEIN Einkommen nach A8 auf der normalen Bundesbeamenbesoldungtabelle mit 2719,26 Euro steht, ich aber aber über die PNU-Tabelle derzeit nur ein Tabelleneinkommen von 2642,76 Euro habe. Hier zeigt sich dann auch die Differenz, gegen die geklagt wurde: 76,50 Brutto/rund 50 Euro netto pro Monat, die die PNU-Beamten nicht bekommen, weil sie die Sonderzahlung nicht kriegen. Rechnet das mal auf 20 Jahre aus: macht pro A8er-Single 12.000 Euro plus Verzinsung, also schätzungsweise 15000 Euro. Auf 50000 Beamte gerechnet, die durchaus auch wesentlich mehr bekommen als A8, also mal mit 20000 Euro berechnet, macht das auf 20 Jahre 1.000.000.000 - 1 Milliarde Euro. Doch ein ganz schöner Batzen Kohle, den man sich da sparen und lieber den Aktionären in den Rachen werfen möchte.
Re: Vorzeitiger RuhestandUnd zur Berechnung des Ruhegehaltes:
Wer sich mit dem Gedanken an die 55-er trägt, sollte sich parallel dazu auch mal sein fiktives DDU-Gehalt zum gleichen Termin ausrechnen lassen. Ihr werdet euch wundern! Bei der 55-er wird vom gleichen Anfangsgehalt aus berechnet. Dann wird der Ruhegehaltssatz (u.a.) berechnet. Der ist mit 55 sehr deutlich unterschiedlich. Grund: Bei DDU werden die 5 Jahre zwischen 55 und 60 zu 2/3 als fiktive Dienstjahre angerechnet, der Ruhegehaltssatz beträgt dann bei mir z.B: 68,31 % Bei 55-er werden nur die einfachen Dienstjahre angesetzt, bedeutet einen Ruhegehaltsprozentsatz von 63,32 Prozent. Und - OBWOHL bei der DDU die 10,8% "Strafzoll" abgezogen werden, in Zahl rund 200 Euro Brutto und bei der 55-er eben nicht, kommt am Ende folgendes Ergebnis heraus: 55-er-Brutto: 1713,40 Euro DDU-Brutto: 1648,80 Euro abzüglich PflegeVersicherung, Krankenkasse, Einkommenssteuer und Sozi Macht also Brutto bei der 55-er nur rund 65 Euro Brutto/ und ca. 46 Euro netto aus. Ich habs mal nachgerechnet: Wenn man nur 2 Jahre über das 55-er-Pensionsalter hinaus aktiv arbeitet, hat man die Differenz zwischen 55-er und DDU schon raus. Was natürlich gnadenlos zum Tragen kommt, ist der Verlust zwischen aktivem und Pensionsgehalt, der bei mir dann 590 Euro netto, also ziemlich genau 1/3 des normalen Nettogehaltes ausmacht. Und das sind dann auf 2 Jahre gerechnet direkt schon mal 12980 Euro. Der Verlust von aktivem Gehalt bis 63 (Schweb und 40 Dienstjahre voll) und zwischen regulärer Pension und 55-er macht bis zum 85 Lebensjahr dann rund 55000 Euro netto bis 63 und danach nochmal rund 56000 Euro von 63-85 an Verlust gegenüber der regulären Pension ab 63. Zusammen 111.000 Euro netto ohne Zinseszins. Mit Zinseszins dürften so rund 140.000 Euro rauskommen, die man dem Arbeitgeber in den Rachen wirft. Und nach der neuen Berechnung mit 0,9901 kommt bei mir ein Nettoeinkommen von 1333 Euro raus. Also, da lasse ich ja die Hosen völlig runter für die nächsten 30 Jahre. Da kann ich nix mehr sparen und bin bei jeder notwendigen größeren Ausgabe, wie Autoreparatur oder auch nur eine neue Brille auf Monate mit der Frage beschäftigt, wo ich die Kohle denn herholen soll. Und den Rest meines Lebens auf diesem Niveau? NÖ. Jedenfalls nicht freiwillig.
18 Beiträge
• Seite 2 von 2 • 1, 2
Wer ist online?Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 1 Gast |