von Bundesfreiwild » 15.12.2011 10:37
Um deinen persönlichen Pensionsanspruch zu klären, hilft im Allgemeinen, einen Antrag bei der Personal- oder Versorgungsstelle zu stellen, man möge dir deine Ansprüche für den Fall der Dienstunfähigkeit ausrechnen. Macht man dann auch.
Ich habe Anfang letzter Woche bei meiner den Antrag gestellt, mir die 55-er-Frühpension auszurechnen, zum gleichen Termin eine mögliche DDU und die reguläre Pension mit 63 plus x und schon eine Woche später hatte ich die in der Post. (Allerdings hatten die meine Grunddaten auch alle schon aus vorherigen Berechnungsläufen gespeichert).
Als Schwerbehinderter hast du evtl. auch ein geringeres reguläres Dienstalter (kommt auf den Jahrgang an), solltest du in deinem Antrag ausdrücklich betonen, das wird oft als Info von der Personalseite "verschlabbert".
Bei DDU werden übrigens die Jahre bis 60 zu 2/3 als Anrechnungsjahre mitberechnet, also nicht nur die bislang erreichten Dienstjahre.
Bitte am Ende nicht vergessen, einen Steuerrechner im Internet zu bemühen und abzuziehen, was an Einkommenssteuer, Sozi, Pflegeversicherung und Krankenkasse abgezogen werden muss. Ein Anruf bei der KKasse oder ein Blick ins Internet zur Beitragsstruktur lohnt sich, könnte sein, dass man als Ruhestandbeamter etwas günstiger wegkommt.