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Augen lasern/Linsenaustausch Beihilfe PKV

Verfasst: 16. Aug 2018, 15:39
von Danni10
Liebe User,

kann mir jemand sagen, ob die Beihilfe für Beamte in NRW Operationen zum Ausgleich von Fehlsichtigkeiten sicher bezuschusst? Bei Laser Operationen soll das zumindest in einigen Bundesländern üblich sein. Die Bezuschussung der OP Kosten durch Krankenversicherungen soll sogar verpflichtend sein, weil Fehlsichtigkeiten als Krankheit gelten. Das müsste dann auch für die Implantation einer künstlichen Linse gelten (bei hohen Fehlsichtigkeiten), oder?

Wenn eine neue PKV sagt, dass sie einen solchen Zuschuss erst nach zweijähriger Vertragslaufzeit unterstützen würde frage ich mich, ob das zulässig sein kann. Ist eine solche Schonfristregelung überhaupt zulässig, wenn die Fehlsichtigkeit als Krankheit gilt?

Vielen Dank für eure Einschätzung!

Danni

Re: Augen lasern/Linsenaustausch Beihilfe PKV

Verfasst: 16. Aug 2018, 15:53
von GFunkt
Danni10 hat geschrieben: 16. Aug 2018, 15:39 kann mir jemand sagen, ob die Beihilfe für Beamte in NRW Operationen zum Ausgleich von Fehlsichtigkeiten sicher bezuschusst? Bei Laser Operationen soll das zumindest in einigen Bundesländern üblich sein.
Gemäß § 4i Abs. 4 BVO NRW i.V.m. Anlage 6 Abschnitt II Nr. 4 nur ausnahmsweise beihilfefähig.

Re: Augen lasern/Linsenaustausch Beihilfe PKV

Verfasst: 13. Dez 2021, 19:17
von PharmazieRat
Hey der Thread ist zwar schon älter, aber alle Infos helfen denke ich auch zukünftigen Fragen. Daher hier meine Erfahrung gerade in Baden-Württemberg.
Habe einen Kostenvoranschlag für eine ICL Implantation bei Hornhautverkrümmung von einem Augenzentrum.
Die Beihilfeverordnung schließt hier ganz klar die Kostenübernahme aus. Dennoch hab ich den Voranschlag mal bei der Beihilfe eingereicht. Aber wie zu erwarten keine Übernahme, da ausgeschlossen. Die PKV (DBV Tarif BU50), hat mich aber überrascht. Nach c.a zwei Wochen Prüfung kam eine Zusage der Kostenübernahme zumindest zum versicherten Umfang von 50%. Ein Gutachten vom Arzt etc war nicht nötig, die wollten nur meine Werte und den Kostenvoranschlag.
Jetzt frage ich gerade nochmal an wie es mit der Beihilfeergänzung läuft ob nicht auch die Erstattung fast vollständig möglich ist, da die Beihilfe ja schriftlich abgelehnt hat. Eine Schonfrist gibt es bei mir nicht, bin seit knapp 10 Monaten verbeamtet. Die DBV hat aber auch so eine Kulanzregelung angeboten, wenn man 5 Jahre auf Brillenerstattung verzichtet bekäme man 1500€ zur OP so dazu, wenn die Kostenübernahme auf dem normalen Weg abgelehtn würde.

Wie ist es bei dir ausgegangen, hast du die OP machen lassen?