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Bei Wiedereinstellung in den geh. Polizeivollzugsdienst NRW erneut Probezeit

Verfasst: 14. Jan 2017, 10:18
von Büttel69
Hallo Zusammen,

bitte hier um eure Einschätzung zu folgender Fallkonstellation:

Ein Beamter hat zwei Laufbahnausbildungen bzw. Befähigungen beim Land NRW, für den geh. nichttechn. Verwaltungsdienst u den geh. Polizeivollzugsdienst NRW, nach seiner ersten Laufbahnausbildung für den geh. nichttechn Verwaltungsdienst gestaltet sich sein Werdegang wie folgt:
09.2008-08.2010: Sachbearbeiter Sozialverwaltung i. BaP (beim Land NRW damals Probezeit 2 Jahre u 6 Monate) ,
09.2010-08.2013: Zweite Laufbahnausbildung für den geh Polizeivollzugsdienst,
09.2013-09.2014 Wach- u Wechseldienst Polizeikommissar als BaP,
09.2014-10.2015 zum 01.09.2014 BaL aufgrund Anerkennung von Vordienstzeiten, hier Laufbahn geh. nichttechn Verwaltungsdienst,
11.2015-12.2016 Sachbearbeiter bei der Bundesverwaltung durch sog. feindliche Übernahme,
dann zu 01.01.17 Wiedereinstellung in den Polizeivollzugsdienst NRW als Polizeikommissar.

Die Behörde PP XY ist nunmehr der Auffassung das der Beamte erneut eine Mindestprobezeit von einem Jahr in dieser Laufbahn durchlaufen muss.

Nun zu meiner Frage: Die ich im weder im LBG NRW noch in der LVO POL NRW eine entsprechende Vorschrift gefunden habe die dies besagt u die ursprüngliche Ernennung zum BaL ja bestandskräftig ist, müsste dieses Beamtenverhältnis doch Wiederaufleben, od?

Danke im voraus für die Kommentare.

LG

Büttel

Re: Bei Wiedereinstellung in den geh. Polizeivollzugsdienst NRW erneut Probezeit

Verfasst: 14. Jan 2017, 14:04
von Drahtesel
Hallo Büttel,
Büttel69 hat geschrieben: Nun zu meiner Frage: Die ich im weder im LBG NRW noch in der LVO POL NRW eine entsprechende Vorschrift gefunden habe die dies besagt u die ursprüngliche Ernennung zum BaL ja bestandskräftig ist, müsste dieses Beamtenverhältnis doch Wiederaufleben, od?

Danke im voraus für die Kommentare.

LG

Büttel
da stellt sich die Frage, ob die ursprüngliche Ernennung bestandskräftig - oder erloschen ist.

Büttel69 hat geschrieben: 11.2015-12.2016 Sachbearbeiter bei der Bundesverwaltung durch sog. feindliche Übernahme,
Was heißt denn das denn im personalrechtlichen Sinne?
wurdest du dann als Bundesbeamter übernommen?
oder nur abgeordnet?
oder als Tarifbeschäftigter geführt und dafür als Landesbeamter beurlaubt?

Entsprechend leitet sich dann dein aktueller Status ab....
Warst du z.B. Bundesbeamter und wechselst jetzt zurück zum Land - dan gilt das als Neueinstellung mit den üblichen Auflagen(Probezeit).

Re: Bei Wiedereinstellung in den geh. Polizeivollzugsdienst NRW erneut Probezeit

Verfasst: 15. Jan 2017, 00:07
von Büttel69
Hi Drahtesel,

Der Beamte ist von der Polizei als BaL(im Polizeivollzugsdienst) durch feindliche Übernahme zur Bundesverwaltung (allg. Innere Verwaltung, als Regierungsinspektor) durch Ernennung gewechselt(sprich feindliche Übernahme). Da dem Beamten dadurch jedoch neben dem Verlust der BaL Eigenschaft auch erhebliche finanzielle Nachteile folgten u die Tätigkeit... Naja.. Nicht gerade berauschend war, hat er durch ein Verfahren auf Wiedereinstellung die Versetzung in seine alte Laufbahn als Polizeikommissar beim Land NRW angestrebt, nunmehr will das PP XY eine erneute Probezeit von einem Jahr auferlegen. Genau hier stellt sich eben die frage ob die ursprüngliche BaL Ernennung erloschen war, od aber beim alten Dienstherren in der alten Laufbahn weiterhin bestand hat.

Re: Bei Wiedereinstellung in den geh. Polizeivollzugsdienst NRW erneut Probezeit

Verfasst: 15. Jan 2017, 17:03
von Drahtesel
Büttel69 hat geschrieben:Hi Drahtesel,

Der Beamte ist von der Polizei als BaL(im Polizeivollzugsdienst) durch feindliche Übernahme zur Bundesverwaltung (allg. Innere Verwaltung, als Regierungsinspektor) durch Ernennung gewechselt(sprich feindliche Übernahme). Da dem Beamten dadurch jedoch neben dem Verlust der BaL Eigenschaft auch erhebliche finanzielle Nachteile folgten u die Tätigkeit... Naja.. Nicht gerade berauschend war, hat er durch ein Verfahren auf Wiedereinstellung die Versetzung in seine alte Laufbahn als Polizeikommissar beim Land NRW angestrebt, nunmehr will das PP XY eine erneute Probezeit von einem Jahr auferlegen. Genau hier stellt sich eben die frage ob die ursprüngliche BaL Ernennung erloschen war, od aber beim alten Dienstherren in der alten Laufbahn weiterhin bestand hat.
Ja, ich sehe das auch so, wie mein Vorredner.
Durch die Ernennung als Regierungsinspektor/Bund wurde die rechtliche Bindung zum Land NRW beendet.
Da gibt es m.E. "keinen ruhenden Status" mehr.

Durch den Neueinstieg beim Land NRW fängt das Prozedere von vorne an..Probezeit... und dann Ernennung zum BaL..Erfahrungsstufen...wobei diese ja noch im Rahmen verhandelt werden können.
Das der ganze Ablauf für den Betroffenen nicht schön ist - ist klar.
Der Ansatzpunkt wäre gewesen, sich gegen die "feindliche Übernahme" zu wehren und beim Land zu verbleiben.
Da dies nicht geschah - nahm das Ganze seinen Lauf....

Re: Bei Wiedereinstellung in den geh. Polizeivollzugsdienst NRW erneut Probezeit

Verfasst: 16. Jan 2017, 16:25
von Torquemada
Drahtesel hat geschrieben: Der Ansatzpunkt wäre gewesen, sich gegen die "feindliche Übernahme" zu wehren und beim Land zu verbleiben.
Da dies nicht geschah - nahm das Ganze seinen Lauf....
Leichtes Missverständnis....IHN zog es mit Macht zu einer anderen "Herrschaft".....ohne Einverständnis des Lehnsherrn. :D :D