Was tun: Mittlerer Dienst vs. Gehobener Dienst (und Schulausbildung)
Verfasst: 14. Sep 2016, 14:53
Bin mir derzeit etwas unschlüssig über den Weg, den ich gehen könnte und wollte daher mal ein paar Tipps, Ratschläge und Meinungen anholen.
Für Anfang nächsten Jahres (Anfang 2017) habe ich eine Einstellungszusage für die Laufbahnausbildung des mittleren nichttechnischen Dienstes des Bundes. Momentan hole ich mein Fachabitur nach, das ich in 2018 abschließe und mein Abitur nach, das ich in 2019 abschließe. Momentan sehe ich, dass mein Potential von schulischer Leistung her ist noch nicht ausgeschöpft ist, weshalb ich daran festhalten möchte. Nach dem Fachabitur/Abitur käme auch die Möglichkeit des gehobenen Dienstes in Frage.
Für mich stellen sich nun folgende Fragen:
1. Macht es Sinn nach der Laufbahnausbildung des mittleren Dienstes eine Laufbahnausbildung im gehobenen Dienst zu machen?
2. Ist der innerdienstliche Aufstieg sinnvoll?
3. Muss der Dienstherr die paralelle Schulausbildung der z.B. beim Abendunterricht außerhalb der Dienstzeit genehmigen? Handelt es sich dabei um eine Nebentätigkeit?
4. Wie bewertet ein Dienstherr das, sofern man einen schulischen Aufstieg (Erwerb der Fachhochschulreife/allgemeine Hochschulreife) erlangt und das entsprechende Zeugnis einreicht?
Danke für eure Antworten
Für Anfang nächsten Jahres (Anfang 2017) habe ich eine Einstellungszusage für die Laufbahnausbildung des mittleren nichttechnischen Dienstes des Bundes. Momentan hole ich mein Fachabitur nach, das ich in 2018 abschließe und mein Abitur nach, das ich in 2019 abschließe. Momentan sehe ich, dass mein Potential von schulischer Leistung her ist noch nicht ausgeschöpft ist, weshalb ich daran festhalten möchte. Nach dem Fachabitur/Abitur käme auch die Möglichkeit des gehobenen Dienstes in Frage.
Für mich stellen sich nun folgende Fragen:
1. Macht es Sinn nach der Laufbahnausbildung des mittleren Dienstes eine Laufbahnausbildung im gehobenen Dienst zu machen?
2. Ist der innerdienstliche Aufstieg sinnvoll?
3. Muss der Dienstherr die paralelle Schulausbildung der z.B. beim Abendunterricht außerhalb der Dienstzeit genehmigen? Handelt es sich dabei um eine Nebentätigkeit?
4. Wie bewertet ein Dienstherr das, sofern man einen schulischen Aufstieg (Erwerb der Fachhochschulreife/allgemeine Hochschulreife) erlangt und das entsprechende Zeugnis einreicht?
Danke für eure Antworten