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Beihilfe in Berlin

Verfasst: 18. Aug 2016, 17:27
von Andi-THF
Hallo in die Runde!

Bisher hatte die Zentrale Beihilfestelle jeden Beleg einzeln erfasst und die jeweilige Kostenerstattung mit diversen Ablehnungen und Kürzungen einzeln berechnet und die Summen der Positionen einzeln ausgewiesen.

Heute bekam ich einen Bescheid zu meinem Antrag (aus 8 oder 9 Positionen), wo alle Beträge als Beleg 1 zusammengezählt und die 50 % als Erstattung überwiesen wurden.

Originalsatz unter Erläuterungen:
"Ihr Antrag wurd summarisch geprfüft und die Belege zusammengefasst. Die Beihilfezahlung erfolgt ohne Anerkennung einer Rechtspflicht."

Na toll! Erstens ergibt sich mMn die Rechtspflich aus dem LBG und nun kann ich offenbar jahrelang warten, bis hier Abzüge in Rechnung gestellt werden? Da waren auch Medikamente dabei, wo eigentlich immer die 5 oder 10 Euro "Rezeptgebühr" abgezogen werden.

Kennt diese Praxis noch jemand, was soll der Sinn der Übung sein oder ist in Berlin mal wieder alles anders?

Gruß

Andi

Re: Beihilfe in Berlin

Verfasst: 8. Sep 2016, 18:18
von HansH41
Laß dich durch den Satz "keine Rechtspflicht" nicht verwirren. Die Rechtspflicht besteht weiterhin, nur die "summarische
Prüfung" ist keine Pflicht. Sondern:
Man hat deiner Beihilfestelle einige/mehrere Kollegen abgezogen, um an anderen Dienststellen die Asylanträge zu bearbeiten.
Die verbliebenen Kollegen machen das Beste aus dieser Situation.

Ich habe das auch schon erlebt (Bw-Beamter I.R.)