Abordnung / Zuweisung
Verfasst: 28. Aug 2014, 00:44
Hallo zusammen,
ich bin seit 2005 bei JobService Köln und habe heute ein Abordnungsschreiben vom BEV Hannoner erhalten. Ich soll ab dem 01.09. - 31.03.15 zur KVB nach Wuppertal mit Einsatz im Postbereich und mich um 9.00 Uhr bei einem Herrn XY melden.
Dem voraus ging eine Einladung zu einem Vostellungsgespräch am Donnerstag , 21.08. in Kleingruppen, an dem ich krankheitsbedingt nicht teilnehmen konnte.
Ist schon ein starkes Stück mir ein Tätigkeit zuzuweisen, ohne das ich mich dazu äußern darf. Dann kann man sich das Vorstellungsgespräch sparen!
Des weiteren wurde mein dienstlicher Wohnsitz von Köln nach Wuppertal verlegt. Ich wohne hinter Köln. Bekomme ich da überhaupt noch ein Jobticket?
Gleichzeitig zum BEV Schreiben kam noch von DB JobService das Schreiben, dass die Abordnung zum 01.09. wirksam wird.
Ich bin noch weiter bis zum 22.09. dienstunfähig.
Ist die Abordung trotzdem wirksam? Muss ich überhaupt nacht Wuppertal? Ich bin ja da ewig unterwegs und das für 4 Tage!
Weiß vielleicht einer von Euch einen Rechtsanwalt in Köln, Bonn, Hürth, Brühl oder Wesseling, der sich im Beamtenrecht auskennt?
Ich bedanke mich schon einmal und lasse schöne Grüße da
Abgenevt
ich bin seit 2005 bei JobService Köln und habe heute ein Abordnungsschreiben vom BEV Hannoner erhalten. Ich soll ab dem 01.09. - 31.03.15 zur KVB nach Wuppertal mit Einsatz im Postbereich und mich um 9.00 Uhr bei einem Herrn XY melden.
Dem voraus ging eine Einladung zu einem Vostellungsgespräch am Donnerstag , 21.08. in Kleingruppen, an dem ich krankheitsbedingt nicht teilnehmen konnte.
Ist schon ein starkes Stück mir ein Tätigkeit zuzuweisen, ohne das ich mich dazu äußern darf. Dann kann man sich das Vorstellungsgespräch sparen!
Des weiteren wurde mein dienstlicher Wohnsitz von Köln nach Wuppertal verlegt. Ich wohne hinter Köln. Bekomme ich da überhaupt noch ein Jobticket?
Gleichzeitig zum BEV Schreiben kam noch von DB JobService das Schreiben, dass die Abordnung zum 01.09. wirksam wird.
Ich bin noch weiter bis zum 22.09. dienstunfähig.
Ist die Abordung trotzdem wirksam? Muss ich überhaupt nacht Wuppertal? Ich bin ja da ewig unterwegs und das für 4 Tage!
Weiß vielleicht einer von Euch einen Rechtsanwalt in Köln, Bonn, Hürth, Brühl oder Wesseling, der sich im Beamtenrecht auskennt?
Ich bedanke mich schon einmal und lasse schöne Grüße da
Abgenevt