Beihilfe: Zusatzkosten (z.B. Kostendämpfungspauschale NRW)

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maracuja89

Beihilfe: Zusatzkosten (z.B. Kostendämpfungspauschale NRW)

Beitrag von maracuja89 »

Hallo!

Ich kenne mich mit dem Beihilferecht nicht so sehr aus. Was hat es genau mit der Kostendämpfungspauschale in NRW auf sich?
Bezahlt die Beihilfe (bestimmte) Leistungen erst ab einem Betrag in Höhe von x €? Übernimmt denn danan der Beihilfeergänzungstarif der priovaten Krankenversicherung diesen fehlenden Betrag oder muss man mehr aus der eigenen Tasche bezahlen?

Gibt es weitere Kostenfaktoren in der Beihilfe, die ich als Beamter (Kommune) in NRW beachten muss?

Ein Freund erzählte mir auch kürzlich, dass die Städte die Beihilfe unterschiedlich zahlen z.B. Duisburg und Köln würden bestimmte Dingen nicht zahlen. Eigentlich sollte das Beihilferecht doch bei allen zumindest Kommunalbeamten gleich sein? Hab das aber wie man merkt nicht richtig verstanden was die Jungs meinten...
Zuletzt geändert von maracuja89 am 11. Feb 2013, 17:42, insgesamt 1-mal geändert.
Blue Ice Ultra
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Re: Beihilfe: Kostendämpfungspauschale NRW

Beitrag von Blue Ice Ultra »

Rechtsgrundlage ist § 12 a BVO NRW.

Vereinfacht ausgedrückt wird Dir von einer gewährten Beihilfe ein Betrag abgezogen, bis zu einem jährlichen Höchstbetrag. Bedeutet, ausgehend von Besoldungsgruppe A10, wenn Du im Jahr 2012 keinen Beihilfeantrag gestellt hast und machst nun Aufwendungen i.H.v. sagen wir 1000€ geltend und Du würdest eine Beihilfe von 500€ bekommen das davon 300€ als Kostendämpfungspauschale einmalig für Aufwendungen aus 2012 abgezogen werden. Stellst Du also einen zweiten Antrag mit Aufwendungen aus dem Jahr 2012 würde kein weiterer Abzug erfolgen. Dies gilt grundsätzlich für jedes Jahr für das Du Aufwendungen geltend machst.
Grundsätzlich ist die BVO NRW für alle Kommunen in NRW verbindlich. Es gibt aber hier und da Interpretationsspielräume die unterschiedlich genutzt werden.
maracuja89

Re: Beihilfe: Kostendämpfungspauschale NRW

Beitrag von maracuja89 »

mein Kollege meinte die KDP würde automatisch am Jahresanfang abgezogen egal ob man was einreicht oder nicht

wenn das so ist wie du das sagst dann werden die kranken ja mal weider benachteiligt (von der pkv ja eh wegen RZ und da man als z.b. chronisch kranker nie beitragsrückerstattung kriegt) echt n ***** system

wie lange braucht man den bis man über die 300€ kommt ? zum beispiel n asthma spray aufschreiben lassen was kostet sowas oder kontrolluntersuchung beim zahnarzt und frauenarzt mit pille verschreiben lassen...

ich bin selber noch freiwillig gesetzlich versichert und daher fehlt mir da der überblick
maracuja89

Re: Beihilfe: Kostendämpfungspauschale NRW

Beitrag von maracuja89 »

diesen Link fand ich auch ganz interessant: Dort sind die unterschiedlichen Kürzungen der einzelnen Länder in der Beihilfe genannt:

http://www.dbb.de/themen/beamte/besoldung/beihilfe.html

was ist denn eine Belastungsgrenze 2% (meist steht da für Chroniker bei) -- Ich denke mal Sinn und Zweck ist dass die "Kranken" sich nicht dumm und duselig zahlen?
Kater-Mikesch
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Re: Beihilfe: Kostendämpfungspauschale NRW

Beitrag von Kater-Mikesch »

Hallo Maracuja89,

die Zuzahlungen, die ein Versicherter im Jahr leisten muss, darf zwei Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen nicht überschreiten.
Bei Menschen, die wegen einer schwerwiegenden chronischen Krankheit in Dauerbehandlung sind, liegt diese Grenze bei einem Prozent der Bruttoeinnahmen.

Bei der Ermittlung dieser jährlichen Bruttoeinnahmen sind aber auch Einkünfte des Ehegatten und der mitversicherten Angehörigen anzurechnen.
Für Angehörige, die im gemeinsamen Haushalt leben müssen, werden auch bestimmte Freibeträge berücksichtigt - für Ehegatten sind das 4.599 € und für jedes Kind je 7.008 € EUR.
Die genaue Vorgabe der Berechnungsgrundlagen und Abzüge sind im § 62 SGB 5 und § 33 EStG ff aufgeführt - es gibt auch auch Rechner im Internet, die das anhand der Einkünfte aus dem Vorjahr ermitteln können...

Ratsam ist es, Quittungen und sonstige Belege wie Eigenanteile beim Zahnarzt oder Zuzahlungen für IGEL zu sammeln, auch Fahrkosten zu Ärzten sind anrechenbar - Man weiß ja auch am Anfang des Jahres nicht, wie hoch die Belastung des kompletten Jahres sein kann. Nur so können Sie sich die gesamten Sparvorteile sichern.

Wenn die eigene Belastungsgrenze erreicht wurde, muss man sich an die Krankenkasse wenden und einen Antrag stellen - ggf. vorher mit der Kasse die telefonisch oder persönlich klären...
maracuja89

Re: Beihilfe: Kostendämpfungspauschale NRW

Beitrag von maracuja89 »

danke für die ausführliche antwort.

gibt es eigentlich noch andere "kosten", die durch die pkv / beihilfe auf einem zukommen abgesehen von der kostendämpfungspauschale ? muss man schon hohe eigenbeteiligungen bei medikamenten zahlen oder auch wie bei der gkv immer zuzahlung z.B. 5-10€ leisten?

was bringt mir in der hinsicht eigentlich der beihilfeergänzungstarif bei der debeka, der soll einem doch vor leistungskürzungen schützen. macht das viel aus?
Blue Ice Ultra
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Re: Beihilfe: Zusatzkosten (z.B. Kostendämpfungspauschale NR

Beitrag von Blue Ice Ultra »

Wie wäre es wenn Du einfach ein wenig im Beihilferecht lesen würdest? http://www.lbv.nrw.de/beihilfeberechtigte/bvo.php
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