Reaktivierung und spätere Versorgung
Verfasst: 1. Nov 2023, 18:41
Moinsen,
nehmen wir mal an, dass ein DDU-Beamter mit Mindestversorgung nach zwanzig Jahren DDU auf eigenen Wunsch reaktiviert worden wäre und bis zum regulären Pensionseintritt noch zehn Jahre (oder auch länger) Dienst zu verrichten hätte.
Würde er in dem Fall beim regulären Pensionseintritt auch nur die Mindestversorgung erhalten, oder wäre es dann mehr?
nehmen wir mal an, dass ein DDU-Beamter mit Mindestversorgung nach zwanzig Jahren DDU auf eigenen Wunsch reaktiviert worden wäre und bis zum regulären Pensionseintritt noch zehn Jahre (oder auch länger) Dienst zu verrichten hätte.
Würde er in dem Fall beim regulären Pensionseintritt auch nur die Mindestversorgung erhalten, oder wäre es dann mehr?