Anrechnung Ruhegehaltsfähige Tage
Verfasst: 4. Jun 2023, 11:05
Guten Morgen,
vor meiner Tätigkeit bei der Steuerfahndung war ich 12 Jahre bei der Bundeswehr. Dort habe ich auch an Auslandseinsätzen teilgenommen.
Jetzt habe ich erfahren, dass Berufssoldaten, für jeden Tag an einem Einsatz über 30 Tage zusammenhängend und über 180 Tage gesamt, diese Tage anrechnen lassen können. Das heißt 1 Tag Einsatz = 2 Tage anrechenbare Ruhegehaltsfähige Tage. Ausscheider, Zeitsoldaten etc. bekommen über die Rentenversicherung (SGB) ebenfalls diese Tage auf die Rente angerechnet.
Wie schaut es denn mit Beamten aus? Hat jemand sich diese Tage über die Bezügestelle bzw. Versorgungsamt anrechnen lassen? Geht das überhaupt? Meiner Meinung nach sollte das gehen, sonst wäre ich ja allen gegenüber benachteiligt.
vor meiner Tätigkeit bei der Steuerfahndung war ich 12 Jahre bei der Bundeswehr. Dort habe ich auch an Auslandseinsätzen teilgenommen.
Jetzt habe ich erfahren, dass Berufssoldaten, für jeden Tag an einem Einsatz über 30 Tage zusammenhängend und über 180 Tage gesamt, diese Tage anrechnen lassen können. Das heißt 1 Tag Einsatz = 2 Tage anrechenbare Ruhegehaltsfähige Tage. Ausscheider, Zeitsoldaten etc. bekommen über die Rentenversicherung (SGB) ebenfalls diese Tage auf die Rente angerechnet.
Wie schaut es denn mit Beamten aus? Hat jemand sich diese Tage über die Bezügestelle bzw. Versorgungsamt anrechnen lassen? Geht das überhaupt? Meiner Meinung nach sollte das gehen, sonst wäre ich ja allen gegenüber benachteiligt.