Beihilfe Rückzahlung nach Elternzeit?
Verfasst: 23. Jan 2023, 12:04
Hallo zusammen,
meine Frau und ich sind verbeamtete Lehrkräfte in NRW. In der Elternzeit meiner Frau sind die Beihilfeanträge (70%) meiner Frau (und unserer Tochter 80%) über mich eingereicht (und erstattet) worden.
Auf den Beihilfe-Bescheiden steht allerdings, dass die Erstattung der Beihilfen meiner Frau unter Vorbehalt erfolgt. Und zwar, wenn nachträglich bekannt wird, dass das Einkommen des Ehegatten im Jahr VOR der Antragstellung 18.000€ (neu 20.000€) übersteigt, dann sind gezahlte Beihilfe zurückzuzahlen.
Ist das tatsächlich so zu verstehen? Denn das würde bedeuten, dass meine Frau in Ihrer Elternzeit nicht beihilfeberechtigt wäre, was Sie ja meines Kenntnisstands nach ist.
Hat jemand eine Erklärung, oder war in einer ähnlichen Situation? Vielen Dank für einen Hinweis!
meine Frau und ich sind verbeamtete Lehrkräfte in NRW. In der Elternzeit meiner Frau sind die Beihilfeanträge (70%) meiner Frau (und unserer Tochter 80%) über mich eingereicht (und erstattet) worden.
Auf den Beihilfe-Bescheiden steht allerdings, dass die Erstattung der Beihilfen meiner Frau unter Vorbehalt erfolgt. Und zwar, wenn nachträglich bekannt wird, dass das Einkommen des Ehegatten im Jahr VOR der Antragstellung 18.000€ (neu 20.000€) übersteigt, dann sind gezahlte Beihilfe zurückzuzahlen.
Ist das tatsächlich so zu verstehen? Denn das würde bedeuten, dass meine Frau in Ihrer Elternzeit nicht beihilfeberechtigt wäre, was Sie ja meines Kenntnisstands nach ist.
Hat jemand eine Erklärung, oder war in einer ähnlichen Situation? Vielen Dank für einen Hinweis!