Versetzung in den Soz. Dienst, aber keine Amtsanpassung
Verfasst: 1. Dez 2022, 19:41
Hallo,
ich wurde vom mittleren in den gehobenen Dienst (auf eigenen Wunsch) versetzt. Vorher war ich Bediensteter in einer Justizvollzugsamstalt mit der A8 besoldet. Versetzt wurde ich in den Sozialen Dienst der Justiz (Bewährungshilfe). Meine aktuelle Chefin meint, dass ich erst nach Ablauf von zwei Jahren in das Amt des Sozialinspektors eintrete und bis dahin das Amt des Haupsektretärs im Justizvollzugsdienst bekleide, dafür werden mir die Erfahrungsstufen angerechnet.
Ich dachte, dass ich ab dem Tag der Versetzung gleich das neue Amt des Sozialinspektors (A9) antrete, da ich die Vorraussetzungen dafür erfülle.
Meine Frage ist, ob diese Entscheidung rechtens ist.
Ich bedanke mich für eure Antworten bzw. Tipps.
Viele Grüße
Thommy
ich wurde vom mittleren in den gehobenen Dienst (auf eigenen Wunsch) versetzt. Vorher war ich Bediensteter in einer Justizvollzugsamstalt mit der A8 besoldet. Versetzt wurde ich in den Sozialen Dienst der Justiz (Bewährungshilfe). Meine aktuelle Chefin meint, dass ich erst nach Ablauf von zwei Jahren in das Amt des Sozialinspektors eintrete und bis dahin das Amt des Haupsektretärs im Justizvollzugsdienst bekleide, dafür werden mir die Erfahrungsstufen angerechnet.
Ich dachte, dass ich ab dem Tag der Versetzung gleich das neue Amt des Sozialinspektors (A9) antrete, da ich die Vorraussetzungen dafür erfülle.
Meine Frage ist, ob diese Entscheidung rechtens ist.
Ich bedanke mich für eure Antworten bzw. Tipps.
Viele Grüße
Thommy