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Versetzung in den Soz. Dienst, aber keine Amtsanpassung

Verfasst: 1. Dez 2022, 19:41
von Thommy100
Hallo,
ich wurde vom mittleren in den gehobenen Dienst (auf eigenen Wunsch) versetzt. Vorher war ich Bediensteter in einer Justizvollzugsamstalt mit der A8 besoldet. Versetzt wurde ich in den Sozialen Dienst der Justiz (Bewährungshilfe). Meine aktuelle Chefin meint, dass ich erst nach Ablauf von zwei Jahren in das Amt des Sozialinspektors eintrete und bis dahin das Amt des Haupsektretärs im Justizvollzugsdienst bekleide, dafür werden mir die Erfahrungsstufen angerechnet.
Ich dachte, dass ich ab dem Tag der Versetzung gleich das neue Amt des Sozialinspektors (A9) antrete, da ich die Vorraussetzungen dafür erfülle.
Meine Frage ist, ob diese Entscheidung rechtens ist.
Ich bedanke mich für eure Antworten bzw. Tipps.

Viele Grüße
Thommy

Re: Versetzung in den Soz. Dienst, aber keine Amtsanpassung

Verfasst: 2. Dez 2022, 08:49
von BalBund
Welches Bundesland?
Grundsätzlich solltest Du ein Einsetzungsschreiben in Deine neue Rolle haben, dass Dir sagt, was Du bist und für wie lange Dir das Amt übertragen wurde.

Die Aussage Deiner Chefin klingt plausibel, da die geforderte hauptberufliche Tätigkeit für die Ernennung im gehobenen Dienst im mittleren Dienst nicht erworben werden kann. Wie lange diese Zeitspanne ist, variiert zwischen den Bundesländern.

Insgesamt klingt das, was da passiert nach einem Aufstieg analog §24 BLV, sprich Du bleibst so lange in Deinem statusrechtlichen Amt, bis die hauptberufliche Zeit plus Einführung absolviert ist und wirst erst dann in der neuen Laufbahn ernannt.

Wenn Du außerhalb der bisherigen Laufbahn einschlägige hauptberufliche Tätigkeiten im Sozialdienst hast, sollte man die Anrechnung prüfen lassen.

Re: Versetzung in den Soz. Dienst, aber keine Amtsanpassung

Verfasst: 3. Dez 2022, 10:50
von Thommy100
Danke für die Antwort. Laut Aussage meiner Chefin wären das 2,5 Jahre im selben Amt. Dafür behalte ich die Erfahrungsstufen.