Familienzuschlag Bundesbeamter, unverheiratet, 2 Kinder
Verfasst: 16. Feb 2022, 21:09
Hallo,
zu der aus meinen Sicht einfachen Konstellation Bundesbeamter, unverheiratet, 2 eigene Kinder, erhalte ich widersprüchliche Aussagen zum Familienzuschlag. Meine Lebensgefährtin (= Mutter unserer beiden Kinder) ist Hausfrau. Das Kindergeld wird mir ausbezahlt. Vom Ausgangspunkt also simpel.
Was ist nun richtig?
1) "Stufe 1" + "2. Kind "= 151,16 Euro + 129,19 Euro oder
2) i"Stufe 2" + "2. kind" = 280,35 Euro + 129,19 Euro
Meiner Ansicht ist 2) in meinem Fall richtig, denn
Auszug BBesG:
(1) Zur Stufe 1 gehören:
1.
verheiratete Beamte, Richter und Soldaten,
2.
verwitwete Beamte, Richter und Soldaten,
3.
geschiedene Beamte, Richter und Soldaten sowie Beamte, Richter und Soldaten, deren Ehe aufgehoben oder für nichtig erklärt ist, wenn sie dem früheren Ehegatten aus der letzten Ehe zum Unterhalt verpflichtet sind,
4.
andere Beamte, Richter und Soldaten, die ein Kind nicht nur vorübergehend in ihre Wohnung aufgenommen haben, für das ihnen Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz oder nach dem Bundeskindergeldgesetz zusteht oder ohne Berücksichtigung der §§ 64 und 65 des Einkommensteuergesetzes oder der §§ 3 und 4 des Bundeskindergeldgesetzes zustehen würde, sowie andere Beamte, Richter und Soldaten, die eine Person nicht nur vorübergehend in ihre Wohnung aufgenommen haben, weil sie aus beruflichen oder gesundheitlichen Gründen ihrer Hilfe bedürfen.
und weiter
(2) Zur Stufe 2 und den folgenden Stufen gehören die Beamten, Richter und Soldaten der Stufe 1, denen Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz oder nach dem Bundeskindergeldgesetz zusteht oder ohne Berücksichtigung des § 64 oder § 65 des Einkommensteuergesetzes oder des § 3 oder § 4 des Bundeskindergeldgesetzes zustehen würde.
Grüße
Beamter_123
zu der aus meinen Sicht einfachen Konstellation Bundesbeamter, unverheiratet, 2 eigene Kinder, erhalte ich widersprüchliche Aussagen zum Familienzuschlag. Meine Lebensgefährtin (= Mutter unserer beiden Kinder) ist Hausfrau. Das Kindergeld wird mir ausbezahlt. Vom Ausgangspunkt also simpel.
Was ist nun richtig?
1) "Stufe 1" + "2. Kind "= 151,16 Euro + 129,19 Euro oder
2) i"Stufe 2" + "2. kind" = 280,35 Euro + 129,19 Euro
Meiner Ansicht ist 2) in meinem Fall richtig, denn
Auszug BBesG:
(1) Zur Stufe 1 gehören:
1.
verheiratete Beamte, Richter und Soldaten,
2.
verwitwete Beamte, Richter und Soldaten,
3.
geschiedene Beamte, Richter und Soldaten sowie Beamte, Richter und Soldaten, deren Ehe aufgehoben oder für nichtig erklärt ist, wenn sie dem früheren Ehegatten aus der letzten Ehe zum Unterhalt verpflichtet sind,
4.
andere Beamte, Richter und Soldaten, die ein Kind nicht nur vorübergehend in ihre Wohnung aufgenommen haben, für das ihnen Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz oder nach dem Bundeskindergeldgesetz zusteht oder ohne Berücksichtigung der §§ 64 und 65 des Einkommensteuergesetzes oder der §§ 3 und 4 des Bundeskindergeldgesetzes zustehen würde, sowie andere Beamte, Richter und Soldaten, die eine Person nicht nur vorübergehend in ihre Wohnung aufgenommen haben, weil sie aus beruflichen oder gesundheitlichen Gründen ihrer Hilfe bedürfen.
und weiter
(2) Zur Stufe 2 und den folgenden Stufen gehören die Beamten, Richter und Soldaten der Stufe 1, denen Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz oder nach dem Bundeskindergeldgesetz zusteht oder ohne Berücksichtigung des § 64 oder § 65 des Einkommensteuergesetzes oder des § 3 oder § 4 des Bundeskindergeldgesetzes zustehen würde.
Grüße
Beamter_123