Beihilfe im außereuropäischem Ausland - Kind
Verfasst: 18. Sep 2021, 19:14
Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zur Beihilfe im außereuropäischem Ausland. Die PKV und ausländische Versicherer lasse ich erst einmal außen vor und werde das später nachfragen.
Wie ich aus älteren Beiträgen gelesen habe, ist eine Kostenübernahme generell möglich. Ich frage mich aber, ob dies auch für diesen abstrakten Fall gilt:
Person A wird Beamter (Bund) im Inland. Kind von A lebt dauerhaft im außereuropäischen Ausland. Durch die Verbeamtung wird das Kind beihilfeberechtigt. Oder gilt das nur für inländische Kinder?
https://www.bva.bund.de/SharedDocs/Down ... onFile&v=9
Wie aus diesem Schreiben hervorgeht, sollten auch die Kosten für eine Behandlung im außereuropäischem Ausland übernommen werden, aber maximal bis zu der Höhe die im Inland entstanden wären. (Da das Land ein niedrigeres Lebenshaltungskostenniveau hat, sollte Letzteres kein Problem sein). Nur die Belege müssen auf Deutsch oder Englisch ausgestellt oder übersetzt werden und der Umfang der Behandlung muss daraus klar hervorgehen.
Ist diese Überlegung richtig?
Luis37
ich habe eine Frage zur Beihilfe im außereuropäischem Ausland. Die PKV und ausländische Versicherer lasse ich erst einmal außen vor und werde das später nachfragen.
Wie ich aus älteren Beiträgen gelesen habe, ist eine Kostenübernahme generell möglich. Ich frage mich aber, ob dies auch für diesen abstrakten Fall gilt:
Person A wird Beamter (Bund) im Inland. Kind von A lebt dauerhaft im außereuropäischen Ausland. Durch die Verbeamtung wird das Kind beihilfeberechtigt. Oder gilt das nur für inländische Kinder?
https://www.bva.bund.de/SharedDocs/Down ... onFile&v=9
Wie aus diesem Schreiben hervorgeht, sollten auch die Kosten für eine Behandlung im außereuropäischem Ausland übernommen werden, aber maximal bis zu der Höhe die im Inland entstanden wären. (Da das Land ein niedrigeres Lebenshaltungskostenniveau hat, sollte Letzteres kein Problem sein). Nur die Belege müssen auf Deutsch oder Englisch ausgestellt oder übersetzt werden und der Umfang der Behandlung muss daraus klar hervorgehen.
Ist diese Überlegung richtig?
Luis37