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NRW Beamte : ambulante Kurmaßnahme während einer Arbeitsunfähigkeit

Verfasst: 22. Jul 2021, 07:51
von tommek
Hallo zusammen,

ein Beamter aus dem Landesdienst NRW ist arbeitsunfähig über einen längeren Zeitraum erkrankt.
Nun möchte er eine ambulante Kurmaßnahme beantragen, die aus Sicht des betreuenden Arztes, sinnvoll und gesundheitsförderlich erscheint.

Kann ein NRW Beamter während seiner laufenden und noch weiter andauernden Arbeitsunfähigkeit eine ambulante Kurmaßnahme an einem Kurort durchführen. Normalerweise könnte er während der Maßnahme Sonderurlaub beantragen, das ist aber nun ja aufgrund der AU hinfällig..

Daher die Frage... geht das so überhaupt?

Re: NRW Beamte : ambulante Kurmaßnahme während einer Arbeitsunfähigkeit

Verfasst: 22. Jul 2021, 08:22
von GFunkt
Gemäß § 7 Abs. 2 BVO NRW muss zwingend - neben anderen dort genannten Voraussetzungen - die Beihilfestelle die Beihilfefähigkeit vor Beginn der Maßnahme anerkennen. Also dort anfragen.

Re: NRW Beamte : ambulante Kurmaßnahme während einer Arbeitsunfähigkeit

Verfasst: 8. Aug 2021, 07:04
von Blue Ice Ultra
tommek hat geschrieben: 22. Jul 2021, 07:51 Daher die Frage... geht das so überhaupt?
Ja das geht. Den Sonderurlaub würdest Du nur deshalb benötigen, weil während einer Reha-Maßnahme i.d.R. keine Krankschreibung erfolgt und Du aber gleichzeitig aber auch nicht für den Dienst zur Verfügung stehst. Durch die bestehende AU hat sich das erledigt.

@GFunkt: Dein Hinweis ist zwar im Grundsatz richtig, aber die Beihilfestelle befindet nicht über einen möglichen Sonderurlaub und kann dazu rechtlich verbindlich keine Auskunft erteilen. Der Rat dort zu fragen ist aber unpassend.