Was zählt als Einkommen eines Studenten?
Verfasst: 27. Mai 2021, 15:55
Meine Tochter wird ab Herbst studieren und wir müssen entscheiden, ob sie in der Beihilfe / Privaten bleibt oder in die gesetzliche KV wechselt. Ich habe nun gelesen, daß sie nur dann beihilfeberechtigt bleibt, solange ihr Einkommen unter 640€ liegt.
Frage 1: brutto oder netto?
Frage 2: Zählen Kindergeld und Unterhalt als Einkommen? Sie ist ja gegenüber ihrem Vater und mir unterhaltsberechtigt, wenn sie studiert. Oder zählt nur Einkommen, das sie selbst erarbeitet? (Zinsen, Dividenden, Mieteinnahmen usw. hat sie nicht.)
Wer weiß das? Danke!
Auch bei der Familienversicherung gibt es eine Einkommensgrenze von 450€. Soweit ich weiß, zählt hier das Kindergeld nicht. Aber bleibt die Frage: zählt der Unterhalt oder nur ein selbst erarbeitetes Einkommen?
Frage 1: brutto oder netto?
Frage 2: Zählen Kindergeld und Unterhalt als Einkommen? Sie ist ja gegenüber ihrem Vater und mir unterhaltsberechtigt, wenn sie studiert. Oder zählt nur Einkommen, das sie selbst erarbeitet? (Zinsen, Dividenden, Mieteinnahmen usw. hat sie nicht.)
Wer weiß das? Danke!
Auch bei der Familienversicherung gibt es eine Einkommensgrenze von 450€. Soweit ich weiß, zählt hier das Kindergeld nicht. Aber bleibt die Frage: zählt der Unterhalt oder nur ein selbst erarbeitetes Einkommen?