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Beihilfe bei zwei Kindern

Verfasst: 14. Apr 2021, 11:53
von Rose23
Guten Tag,

mein Mann ist Beamter im höheren Dienst in RLP und hat bereits ein Kind, für das Kindesunterhalt gezahlt wird, weil dieses bei der Mutter lebt. Die Mutter, Beamtin im gehobenen Dienst, erhält Kindergeld und kinderbezogenen Familienzuschlag. Sie hat keine weiteren Kinder.

Unser gemeinsamer Sohn wurde vor drei Monaten geboren. Jetzt stellt sich für uns die Frage, ob mein Mann jetzt 70 Prozent Beihilfe erhalten kann, wenn er dem Grunde nach kindergeldberechtigt ist, aber den Familienzuschlag für das 1. Kind nicht erhält.

Vielen Dank vorab!

Re: Beihilfe bei zwei Kindern

Verfasst: 14. Apr 2021, 17:18
von Gertrud1927
Hallo. Ich denke so.
Wenn der Ehemann den Familienzuschlag für das Kind erhält ist es ein berücksichtigungfähiger Angehöriger. §4.2
Bei dem gibt es 80% Beihilfe BVO RLP §57.1.3
Das erste Kind ist bei Ihm nicht berücksichtigungsfähig. §6.5
Darum bei Ihm weiter 50% weil nur ein Kind §57.1 (am Schluss erst bei zwei berücksichtigungfähigen Kindern 70%.)

Re: Beihilfe bei zwei Kindern

Verfasst: 17. Apr 2021, 12:35
von ROI Bär
§ 6 Abs. 5 BVO RP:
Ein Kind, das bei mehreren beihilfeberechtigten Personen berücksichtigungsfähig
ist, ist bei der Person zu berücksichtigen, die den kinderbezogenen Anteil des Fami-
lienzuschlages nach dem Landesbesoldungsgesetz oder entsprechenden bundes-
oder landesgesetzlichen Bestimmungen erhält.

Die Mutter (Beamtin im Landesdienst RP?) erhält den kinderbezogenen Familienzuschlag für das erste Kind. Wenn der Vater des Neugeborenen den kinderbezogenen Anteil des Fz. erhält, bleibt es beim Bemessungssatz für ihn selbst (Vater) von 50%, da er nicht für mindestens zwei Kinder den kinderbezogenen Fz. bezieht.
Also müsst Ihr noch mal nachlegen....😉