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Hinzuverdienst bei Mindestversorgung

Verfasst: 15. Aug 2019, 10:32
von Onerta
Hallo ins Forum,
wo finde ist die gesetzliche Grundlage bei der Regelung des Hinzuverdienst bei DDU und Mindestversorgung ?
Ein Bekannter ist Zusteller, seit 5 Monaten in DDU und erhält die Mindestversorgung im Moment noch vorläufig bis zur endgültigen Entscheidung. Bisher hat er noch keine verbindliche Info über den Hinzuverdienst von der Bundesanstalt PT erhalten. Die 450 € x 14 dürfen doch abzugsfrei verdienst werden und gibt es noch eitere Regelungen oder wird alles über der Summe von 6300 €/Jahr angerechnet ?

Vielen Dank

Re: Hinzuverdienst bei Mindestversorgung

Verfasst: 15. Aug 2019, 14:08
von AndyO
Onerta hat geschrieben: 15. Aug 2019, 10:32 Hallo ins Forum,
wo finde ist die gesetzliche Grundlage bei der Regelung des Hinzuverdienst bei DDU und Mindestversorgung ?
Ein Bekannter ist Zusteller, seit 5 Monaten in DDU und erhält die Mindestversorgung im Moment noch vorläufig bis zur endgültigen Entscheidung. Bisher hat er noch keine verbindliche Info über den Hinzuverdienst von der Bundesanstalt PT erhalten. Die 450 € x 14 dürfen doch abzugsfrei verdienst werden und gibt es noch eitere Regelungen oder wird alles über der Summe von 6300 €/Jahr angerechnet ?

Vielen Dank
Näherungsweise kommt noch das dazu, was ihm zum Auffüllen der vollen Pension fehlt. Wird dieser Betrag eigentlich einmalig festgesetzt oder erhöht er sich mit dem Pensionsanstieg jährlich?

Re: Hinzuverdienst bei Mindestversorgung

Verfasst: 15. Aug 2019, 14:41
von Onerta
Hallo AndyO,
das verstehe ich jetzt aber nicht, was Du mit "Näherungsweise... schreibst.

Kann man auch bei Mindestpension bis max. 71,75 % innerhalb der Nebentätigkeit hinzuverdienen ?
In der max. Hinzuverdienstgrenze wären die 6300 € pro Jahr bereits enthalten. Dieser Betrag von 6300 € setzt sich meines Wissens aus dem max. Betrag des Mini-Jobs von 450 € multipliziert mit 14 Monaten. Somit ergibt sich ein Hinzuverdienst von monatlich 525 € - dieser Betrag wird vermutlich immer angepasst an die jeweilige Höchstgrenze für den Minijob.

Meine Frage ist noch nicht beantwortet, ob auch bei einer Mindestversorgung die Hinzuverdienstgrenze bei max. 71,75 % liegt oder nicht - und wo das genau im Gesetz steht.

Vielleicht kennt sich einer aus oder arbeitet zufällig im Personalbereich der Post/Telekom bzw. bei der Bundesanstalt.

Re: Hinzuverdienst bei Mindestversorgung

Verfasst: 16. Aug 2019, 08:09
von DaveR
Hallo Onerta,
die Rechtsgrundlage und Berechnungsmethode steht hier:
"Gesetz über die Versorgung der Beamten und Richter des Bundes (Beamtenversorgungsgesetz - BeamtVG)
§ 53 Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Erwerbs- und Erwerbsersatzeinkommen"

Ich erhalte wegen DDU eine Pension knapp über Mindestversorgung und laut Bescheid von der Bundesanstalt liegt meine Hinzuverdienstgrenze bei monatlich 1510.- Euro brutto

Re: Hinzuverdienst bei Mindestversorgung

Verfasst: 16. Aug 2019, 08:12
von AndyO
Onerta hat geschrieben: 15. Aug 2019, 14:41 Hallo AndyO,
das verstehe ich jetzt aber nicht, was Du mit "Näherungsweise... schreibst.
Mit Näherungsweise meine ich, dass auf den Berechnungsbögen noch die 1000 Euro Werbungskosten (83 Euro/Monat) hinzugerechnet werden. Ansonsten gilt ohnehin das, was von der BAnstPT berechnet wird. Das müsste dann ja in Kürze vorliegen.

Re: Hinzuverdienst bei Mindestversorgung

Verfasst: 16. Aug 2019, 10:37
von Onerta
Hallo und vielen Dank für die Antworten,
jetzt habe ich immer noch keine Antwort, ob man bei einer Mindestversorgung bei dem Hinzuverdienst so behandelt wird, als wenn man sein normales erdientes Ruhegehalt bekommt. Hier dann bis max. 71,75 % ohne Anrechnung.

Re: Hinzuverdienst bei Mindestversorgung

Verfasst: 17. Aug 2019, 13:11
von AndyO
Onerta hat geschrieben: 16. Aug 2019, 10:37 Hallo und vielen Dank für die Antworten,
jetzt habe ich immer noch keine Antwort, ob man bei einer Mindestversorgung bei dem Hinzuverdienst so behandelt wird, als wenn man sein normales erdientes Ruhegehalt bekommt. Hier dann bis max. 71,75 % ohne Anrechnung.
Wenn dir das Posting von Dave nicht reicht, dann warte auf den Bescheid der BAnstPT, rechne ihn nach und stelle ihn hier als Beispiel ein.

Re: Hinzuverdienst bei Mindestversorgung

Verfasst: 14. Sep 2019, 09:24
von Clauswalter
Nach meinen Informationen (bei mir) berechnet sich die Jahreshinzuverdienstgrenze nach Bezügemitteilung:

"Höchstgrenze § 53"
- "Versorgungsbezug"
- "Ausz FZ Kinder für 1 Kind"
=Summe
Summe * 12 = Jahresbetrag

Hatte es mir mal von der Besoldungskasse erklären lassen.

Die Aussagen von DaveR kommen hin.