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Re: Ergonomische Sitz-Steh-Schreibtische: Anteilige Kostenübernahme?

Verfasst: 20. Aug 2018, 22:04
von Bananen-Willi
Snooze hat geschrieben: 20. Aug 2018, 15:41 Vielmehr ist es jedoch vollkommen daneben zu sagen, sowas zahlen wir nicht!
Was sollen sie denn sonst sagen, wenn die Beihilfe die Kosten nicht übernimmt bzw. aufgrund des Leistungskatalogs nicht übernehmen darf? :D Man könnte es ein wenig netter verpacken...aber unhöflich ist diese eindeutige und klare Antwort deswegen doch nicht.

Re: Ergonomische Sitz-Steh-Schreibtische: Anteilige Kostenübernahme?

Verfasst: 21. Aug 2018, 18:17
von Snooze
Hallo Bananen-Willi,

naja, der Ton macht halt die Musik. Darüber hinaus stört mich die Tatsache, dass das Thema für die Beihilfe oder wenn auch immer erledigt schien. So geht es ja dann auch nicht. Ich habe unter meinen Mitarbeitern auch einen Kollegen der schwerbehindert ist. Sodann wurde der Arbeitsplatz bzw. die Tätigkeit neu beurteilt und zack, der elektrisch verstellbare Tisch war da...

Re: Ergonomische Sitz-Steh-Schreibtische: Anteilige Kostenübernahme?

Verfasst: 21. Aug 2018, 23:10
von Bananen-Willi
Du hast ja nicht ganz unrecht, aber ich kann doch auch nicht zum Metzger gehen, dort ein Brot kaufen wollen und mich dann aufregen, wenn der zu mir sagt "gibts bei uns nicht". Eine zweckdienliche und situationsangepasste Ausstattung des Arbeitsplatzes ist im Regelfall Aufgabe der Beschäftigungsbehörde und nicht der Beihilfestelle.

Re: Ergonomische Sitz-Steh-Schreibtische: Anteilige Kostenübernahme?

Verfasst: 22. Aug 2018, 07:53
von DerHagn
Natürlich wird das Büro mit höhenverstellbaren Tischen etc. ausgestattet, aber doch nicht von der Beihilfestelle.
Ich habe übrigens auch schon mal die Antwort bekommen "zahlen wir nicht". ;)