Dienstaltersstufen und Zeiten als Angestellte...

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nina2104
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Dienstaltersstufen und Zeiten als Angestellte...

Beitrag von nina2104 »

Hallo,



vielleicht habe ich ja hier Glück, bis jetzt habe ich leider noch niemanden gefunden, der mir die Frage beantworten konnte :roll:

Also, ich bin unter 30 (ist ja wohl wichtig :lol: ) und war bei der Ernennung zum Studium 24 Jahre alt. Ich weiß, dass die 1. Ernennung also sprich 24 eigentlich maßgebend ist. Ich frage mich jetzt nur die ganze Zeit, was eigentlich ist, wenn ich erst einmal als Angestellte übernommen werde (was durchaus möglich wäre :oops: ). Dann kann doch nicht mehr die 1.Ernennung der Ausbildung maßgeblich sein, oder?



Liebe Grüße

nina

EDIT: Vllt noch wichtig- ich komme aus BW.
Gerda Schwäbel
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Re: Dienstaltersstufen und Zeiten als Angestellte...

Beitrag von Gerda Schwäbel »

nina2104 hat geschrieben:Hallo,
... EDIT: Vllt noch wichtig- ich komme aus BW.
Das ist schon mal etwas, aber auch sonst wäre etwas mehr Sachverhalt schon hilfreich.
Was soll denn wann passieren und was war seit "24"? Eine "Ernennung zum Studium" hat ja wohl nicht wirklich stattgefunden.

Viele Grüße
Gerda
nina2104
Beiträge: 4
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Beitrag von nina2104 »

Ich war 24 als ich als Beamtin ernannt wurde. Ich dachte die 1. Ernennung zählt :roll: und das ist dann doch die zur Ausbildung/Studium, oder?
Ich werde nächstes Jahr 27 und dann entweder direkt als Beamtin übernommen oder eben ggf. erst einmal als Angestellte.
Ich hoffe, dass hilft Dir jetzt weiter, aber ich habe davon leider überhaupt keine Ahnung :wink:
Gerda Schwäbel
Beiträge: 653
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Beitrag von Gerda Schwäbel »

nina2104 hat geschrieben:...ich habe davon leider überhaupt keine Ahnung :wink:
Gut dann rate ich ich einfach mal.:
Du bist im Alter von 24 Jahren zur (?)-Anwärterin ernannt worden. Du bekommst jetzt Anwärterbezüge und wenn Du die Laufbahnprüfung erfolgreich abgelegt hast, dann ist Dein Beamtenverhältnis beendet.

Im ungünstigeren Fall bekommst Du nach der Prüfung einen Arbeitsvertrag angeboten und hast einen tarifvertraglich geregelten Bezahlungdsanspruch als "Beschäftigte". Den Begriff der "Angestellten" kennt der hier maßgebliche Tarifvertrag seit ein paar Jahren nicht mehr.

Im (wahrscheinlich) günstigeren Fall wird Dir die Ernennung zur Beamtin auf Probe angeboten. Mit der Wirksamkeit der Ernennung bei gleichzeitiger berufung in das Beamtenverhältnis auf Probe hast Du (im Alter von 27 Jahren) Anspruch auf Dienstbezüge. Da es für das Grundgehalt Deiner Besoldungsgruppe unterschiedliche Stufen gibt, muss man sich das etwas genauer ansehen. (Der Begriff der "Dienstalterstufe" wird übrigens seit eineinhalb Jahrzehnten nicht mehr verwendet.)

Würde diese Berufung in das Beamtenverhältnis auf Probe noch in diesem Jahr über die Bühne gehen, dann wäre das Besoldungsdienstalter zu berechnen. Dieses rechnet grundsätzlich ab dem Ersten des Monats der Vollendung des 21. Lebensjahres. Für Dich (27 Jahre) hieße das dann die Stufe 4 des Grundgehalts.

Da dieser Akt aber frühestens im Jahr 2011 vorgenommen wird, gibt es am Anfang das Anfangsgrundgehalt. Das wäre in der Besoldungsgruppe A 9 die Stufe 1; in A 12 wäre das die Stufe 3.
Im Falle, dass zuerst ein tarifvertraglicher Anspruch besteht und die Berufung in das Beamtenverhältnis erst später erfolgt, wird die Zeit als Beschäftigte als Erfahrungszeit berücksichtigt. Für die Zahlung des Grundgehaltes wird also im Ergebnis so getan, als sei die Berufung schon eher erfolgt. [So sieht es zumindest der mir vorliegende Entwurf des neuen LBesGBW vor.]

Sind die Fragen damit beantwortet?
Viele Grüße
Gerda
nina2104
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Beitrag von nina2104 »

Hallo Gerda,
vielen Dank für Deine Antwort, die schon mal etwas Licht ins Dunkel gebracht hat. :)
Deine Annahme war richtig. Ich wurde mit 24 als Anwärterin ernannt und 2011 bin ich fertig.

So ganz verstehe ich das mit dem Anfangsgrundgehalt jetzt aber nicht :roll: . Gibt es da eine Änderung? Heißt das ich fange dann auch mit Stufe 1 und nicht Stufe 4 an?

Gruß
nina
Gerda Schwäbel
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Beitrag von Gerda Schwäbel »

nina2104 hat geschrieben:Hallo Gerda,
... Gibt es da eine Änderung? Heißt das ich fange dann auch mit Stufe 1 und nicht Stufe 4 an?

Gruß
nina
Hallo Nina,
es gibt den Entwurf eines Gesetzes zur Reform des öffentlichen Dienstrechts. Danach wird sich demnächst viel ändern. Unter anderem richten sich die Stufen des Grundgehaltes nicht mehr nach dem Lebensalter sondern nach den Erfahrungszeiten. Bei Neueinstellungen wird das Anfangsgrundgehalt gezahlt. Das ist in Besoldungsgruppe A 9 die Stufe 1. Ob Du den Vorbereitungsdienst in einer Laufbahn mit dem Eingangsamt A 9 machst weiß ich nicht, weil Du hierzu keine Angaben gemacht hast. Wie ist denn Deine Dienstbezeichnung?

Im Übrigen sind wir mitten drin im Gesetzgebungsverfahren. Änderungen sind durchaus noch möglich, ich habe bisher "nur" die 680 Seiten der Entwurfsfassung vom 10. März.

Viele Grüße
Gerda
nina2104
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Beitrag von nina2104 »

Ja, mein Eingangsamt ist A9- ich bin Rechtspflegeranwärterin.
Das mit der Reform habe ich gar nicht mitbekommen und mich wohl die ganze Zeit zu früh gefreut, dass ich mehr als meine jüngeren Kollegen bekomme :cry:
Trotzdem vielen Dank für Deine Antwort, jetzt bin ich wenigstens auf dem neusten Stand...
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