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Pension ohne Abschlag

Verfasst: 12. Sep 2017, 14:20
von Schmittchen
Hallo,

ich habe im Internet diese Info gefunden.....

Ausschlusskriterien für eine Kürzung der Pension

Eine Kürzung der Pension darf auch nicht durchgeführt werden, wenn der Beamte mindestens 45 Jahre ruhegehaltfähige Dienstzeiten vorweisen kann und er bei Eintreten in den Ruhestand das 65. Lebensjahr vollendet hat.
Zudem darf keine Kürzung erfolgen, wenn der Beamte bei Eintreten in den Ruhestand das 63. Lebensjahr vollendet hat, er mindestens 40 Jahre im Dienst aktiv tätig war und er bereits eine bis zu zehnjährige Kindeserziehung nachweisen kann und das Eintreten in den Ruhestand nicht aufgrund einer Arbeitslosigkeit beruht

Was bedeutet eine bis zu zehnjährige Kindeserziehung? Ich habe unsere Kinder bis zum 18 Lebensjahr erzogen, bzw. auch danach noch.....

Verstehe ich das richtig, an dem Tag an dem ich 63 werde, mindestens 40 Jahre im aktiven Dienst bin kann ich in Pension gehen? Wie verhält es sich wenn in den 40 Jahren kurze Zeiten der Teilzeitbeschäftigung waren?Ach ja, bin Baujahr 64, und diene in Schleswig Holstein.....

Danke für Eure Hilfe....

Re: Pension ohne Abschlag

Verfasst: 12. Sep 2017, 16:07
von Gertrud1927
Hallo. Du mußt erst schauen warum Du pensioniert wirst.
Im Landesbeamtengesetz §36 Abs1 oder 4
Dann schaust Du in Deinem Beamtenversorgungsgesetz §16 Abs 2 Nr1,2,3,oder4die Bedingungen die bei Deiner Pensionierung zutreffen.
Bei den Kindern steht nichts von erzogen sondern dem Beamten zuzuordnenden Erziehung eines Kindes bis 10Lj.

Re: Pension ohne Abschlag

Verfasst: 13. Sep 2017, 13:53
von Schmittchen
Hallo Gertrud1927,

danke für die Antwort. Wann ist die Erziehung eines Kindes dem Beamten zuzuordnen? Das Kindergeld erhalte ich.

Re: Pension ohne Abschlag

Verfasst: 13. Sep 2017, 16:14
von Gertrud1927
Hallo. Wenn Dir für Dein Kind die Kindererziehungszeit zugeordnet worden ist. §58 in Deinem Versorgungsgesetz und §56 SGB6 Abs 2.

Re: Pension ohne Abschlag

Verfasst: 17. Okt 2017, 16:26
von 123sizilien
Ist das mit der Kindererziehung neu? Ich dachte bislan, das spielt bei Beamtinnen keine Rolle?

Re: Pension ohne Abschlag

Verfasst: 17. Okt 2017, 16:29
von 123sizilien
..ich habe 2 Kinder erzogen und jetzt bereits 40 Dienstjahre voll.

Re: Pension ohne Abschlag

Verfasst: 17. Okt 2017, 20:08
von mecki111
Nach 40 Dienstjahren hast du bereits den Höchstruhegehaltsatz von 71,75% erreicht. Zeiten der Kindererziehung spielen dann keine Rolle mehr für das Ruhegehalt.

Re: Pension ohne Abschlag

Verfasst: 17. Okt 2017, 20:54
von Gertrud1927
Hallo. Ich denke es ging dem Fragesteller in diesem Thread nicht um die Höhe Seines Ruhegehaltes sondern um die Minderung des Ruhegehalts durch Versorgungsabschläge. Da spielt es bei Seinen Beispielen in der ersten Post schon eine Rolle ob Kindererziehungszeiten zugeordnet sind oder nicht.

Re: Pension ohne Abschlag

Verfasst: 18. Okt 2017, 09:43
von 123sizilien
Ja es ist kompliziert. Grade auch wenn man Teilzeit gearbeitet hat. Der NRW Pensionsrechner ist da auch nicht wirklich hilfreich.