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Auslandsurlaub während Dienstunfähigkeit

Verfasst: 6. Feb 2010, 12:49
von Peter1234
Hallo Zusammen,

ich habe ein kleines Problemchen.

Zur Vorgeschichte :
Ich bin nach einer längeren Erkrankung wieder im Dienst gewesen und habe mir im Dienst eine Verletzung zugezogen, die dazu führte, dass ich seit gut 14 Monaten Dienstunfähig und mittlerweile als "Schmerzpatient" behandelt werde. Die AU wird nach Aussage des behandelnden Arztes auch noch einige Zeit dauern. Ein Antrag auf Anerkennung als Dienstunfall läuft, der hiesige Amtsarzt hat den "kausalen Zusammenhang" zwischen der dienstlichen Verrichtung und der Verletzung schon anerkannt, die Behörde ziert sich aber die Sache abschließend anzuerkennen und hat sich trotz meiner Bitte, den Amtsarzt jetzt endlich mit einer abschließenden Beurteilung zu beauftragen, seit gut 2 Monaten nicht gerührt.
Irgendwie habe sich seit einiger Zeit das Gefühl, dass es der Behörde wohl "Sch...." egal ist, was mir passiert ist und was aus mir wird und ob ich zurück komme oder nicht.
Jetzt über lege ich einen Anwalt zu beauftragen sich der Sache mal anzunehmen - was habt ihr für Erfahrungen mit der Anerkennung von Dienstunfällen ? Hat das bei euch auch so lange gedauert und wie sollte man sich verhalten um nichts verkehrt zu machen.

Zum Zweiten haben wir im vergangenen Jahr mit vorheriger Einwilligung der Behörde für Mai 2010 eine gut 3 1/2 wöchige Reise zu Freunden gebucht. Kann ich diese Reise trotz der Krankschreibung antreten ? Wen muss ich informieren oder fragen ?

THX für eure Infos

Peter

Verfasst: 8. Feb 2010, 10:04
von grunzelotte
Kann dazu nur kurz anmerken, dass ein Bekannter (Feuerwehr) sich schreckliche Verbrennungen während des Dienstes zugezogen hat. Selbst da hat sich die Berliner Feuerwehr jahrelang geziert, dies als qualifizierten Dienstunfall anzuerkennen. Der Typ war so "hergerichtet", dass ihn seine Kollegen alle nicht erkannt hatten und er für mehrere Monate in ein künstliches Koma versetzt werden musste. Soviel zur Anerkennung eines Dienstunfalles! Trotzdem viel Erfolg!

Verfasst: 16. Feb 2010, 10:23
von Cevorion
ich befinde mich in ähnlicher situation. und vor einem auslandaufenthalt hole ich mir beim arzt (der mich krank schreibt) eine bescheinigung, dass ein kurzurlaub meiner krankheit nicht schadet, oder so ähnlich. weiss jetzt nicht den genauen wortlaut.

edit:
diese bescheinigung verwahre ich immer nur auf, für den fall der fälle.
das einzige was doch problematisch werden kann ist, wenn man aus dem urlaub oder im urlaub krank wird. und dann die KV meckert.
für die zeit in der ich nicht zu hause erreichbar bin, habe ich immer leute, die mir die post öffnen...

Verfasst: 17. Feb 2010, 03:58
von Mikesch
Cevorion hat geschrieben:i...oder im urlaub krank wird.
?
Wie geht das, wenn man schon krank ist?
Also doch nicht krank?
Tz, tz, tz....

Verfasst: 17. Feb 2010, 08:13
von Klaus
Cevorion hat geschrieben:
dass ein kurzurlaub meiner krankheit nicht schadet, oder so ähnlich. weiss jetzt nicht den genauen wortlaut.
Der Krankheit nicht schadet. Der ist gut... :D

Dem Genesungsprozess förderlich - das ist besser. 8)

Verfasst: 17. Feb 2010, 11:35
von Cevorion
:oops: Dem Genesungsprozess förderlich

Jepp, zumindest hat das einer von Euch verstanden :lol:
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Das mit dem "krank werden" meinte ich so:
Du brichst Dir im Urlaub ein Bein und musst weiterhin zu Hause behandelt werden.

Man kann kränker werden als krank, oder nicht? :shock: