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Beihilfeanspruch für berentete Ehefrau

Verfasst: 4. Jan 2014, 15:50
von wolko
Liebe Forenianer,
ich bin Landesbeamter NRW mit entsprechendem Beihilfeanspruch (70 Prozent). Meine Ehefrau war bislang als Kirchenangestellte pflichtversichert (DAK) und bekam bei ZE und KH Beihilfe über mich. Fürs KH hat sie eine private Zusatzversicherung für die Wahlleistungen (30 Prozent). Jetzt hat meine Ehefrau eine teilweise EU-Rente bewilligt bekommen (DRV). Ich möchte sie gerne, da sie wirklich schwer erkrankt ist, ganz in meine Beihilfe bekommen. Anwartschaften bei der PKV bestehen schon viele Jahre für AB, ZB und PflegeV. Ist das irgendwie möglich? Und was muss ich da unternehmen? Ganz herzlichen Dank für möglichst "kluge" Antworten! Und dann noch: schönes neues Jahr!!

Re: Beihilfeanspruch für berentete Ehefrau

Verfasst: 4. Jan 2014, 16:25
von Steinbock
Hallo Wolko,

der Befreiungsantrag bei der Krankenversicherung der Rentner muss innerhalb von 3 Monaten nach Beginn der Versicherungspflicht/KVdR gestellt werden.

http://www.deutsche-rentenversicherung. ... /R0815.pdf

und Kontaktaufnahme bei deinem Versicherungsvermittler - Ehefrau erhält 70 % Beihilfe.

Viel Erfolg und ein frohes neues Jahr!

Steinbock

Re: Beihilfeanspruch für berentete Ehefrau

Verfasst: 4. Jan 2014, 16:33
von wolko
Ja, vielen Dank @Steinbock,

die Rente wurde am 20. November bewilligt, aber rückwirkend zum 1. August. Gehe ich recht, dass in diesem Fall der 20. November als beginn der 3-Monats-Frist zählt?

Dann hätte ich ja noch einige Zeit, um in Ruhe Infos einzuholen.

Lieben Gruß von wolko

Re: Beihilfeanspruch für berentete Ehefrau

Verfasst: 4. Jan 2014, 21:36
von Gertrud1927
Hallo.Ich glaube fest zu wissen,es zählt der Tag nach der Rentenantragstellung.Es ist der Tag des Eintritts derVersicherungspflicht in der KVdR.Im SGB5 §8.Ganz genau im Rundschreiben der Krankenkassen S 28 :http://www.tk.de/centaurus/servlet/cont ... entner.pdf ,oder Google : Rundschreiben 23.02.2007 , eines der ersten Ergebnisse. Viel Glück,Ich hoffe es ist nicht zu spät.

Re: Beihilfeanspruch für berentete Ehefrau

Verfasst: 4. Jan 2014, 22:28
von Gertrud1927
Hallo .Nachtrag. Das gilt natürlich nur bei Pflichtmitglied in der kVdR.Ich habe etwas von Anwartschaften gelesen .Vielleicht hat Sie ja die Vorverstcherungszeit nicht erfüllt und ist freiwilliges Mitglied in GKV,kommt bei Beamten oft vor .Da ist es ja vielleicht alles anders. Es ist auch zu Überlegen das 30% Privat oft billiger ist als vollen Beitrag(etwa 15%)von der eventuellen Witwenpension.

Re: Beihilfeanspruch für berentete Ehefrau

Verfasst: 5. Jan 2014, 15:51
von wolko
Liebe Gertrud1927, vielen Dank für die Antworten. Ja, in dem Merkblatt R815 der drv steht, dass die Mitgliedschaft in der kvdr mit dem Rentenantrag beginnt. Bei meiner Frau hat da die so genannte Antragsfiktion nach erfolgloser Reha-Maßnahme (die am 23. Mai von der Rehaklinik beantragt wurde) gegriffen. Dass heißt, die drv hat meine Frau nach Rückkehr aus der Reha im Juli gebeten zu prüfen, ob nicht eu-rente beantragt werden soll. Rentenantrag wäre dann rückwirkend der 23. Mai. Bewilligt wurde die EU-Rente am 20. November, rückwirkend ab 1. August. Nimmt man jetzt das Merkblatt R815, dann würde die Mitgliedschaft in der kvdr am 23. Mai beginnnen. Zu diesem Zeitpunkt wusste ich davon ja gar nichts, konnte einen Befreiungsantrag also gar nicht stellen. Den konnte ich frühestens am 20. November, nach Kenntnis des Rentenbescheids, stellen. So geshen, müsste dann auch erst ab diesem Zetpunkt die 3-Monats-Frist laufen. Also, sicher bin ich mir da auch nicht, vielleicht fällt ja jemandem noch was ein zum Thema.

Zweites Problem bliebt der beihilferechtliche Umgang mit der Stellung meiner Frau als Rentnerin. Weil, sie könnte, wenn eine Befreiung gelingt, ja einen Zuschuss der drv zu den PKV-Beiträgen beantragen (wohl 7,3 Prozent der Rente). Aber ich kann mir kaum vorstellen, dass die Beilhilfe NRW das so einfach hinnimmt, und sie dann einen 70-Prozent-Anspruch auf Beihilfe hat bei restlicher Absicherung (30 Prozent) durch die PKV.

Was du noch ansprochen hast: Meine Frau war versicherungspflichtige Angestellte bei der Kirche, ist jetzt dann also kvdr-Pflichtmitglied. Die Anwartschaften beziehen sich auf ambulante Arztbehandlungen, Arzneimittel und normale Zahnbehandlung. Die hatte ich vor Jahren mal vorsorglich abgeschlossen für den Fall, dass meine Frau mal als "unbeschäftigte Hausfrau" über meine Beihlfe und PKV versichert sein kann.

Ja, ist alles recht undurchsichtig, *grübel, grübel ...*

Re: Beihilfeanspruch für berentete Ehefrau

Verfasst: 5. Jan 2014, 18:38
von Gertrud1927
Hallo. In meiner ersten Antwort steht die Adresse für das Rundschreiben. Dort steht auch drin wie sich der Fristbeginn bei Reha ändern kann, Seite 29 unter Antragstellung.Zu 2: Bei verheirateten Eheleuten ist der Ehepartner auch beihilfeberechtigt und kann auch in eine beihilfekonforme Privatversicherung.Dieses gilt aber nur wenn das Einkommen des Ehepartners nicht zu hoch ist.Ich glaube in NRW 17000€und es darf keine Pflichtversicherung bestehen. Darum auch der Befreiungsantrag,den man nur unter bestimmten Vorraussetzungen stellen kann,zB Renteneintritt. Bei eigener Versicherung kann sie Zuschuss beantragen. Auf etwa 40€ begrenzen lassen weil sonst der Beihilfesatz geringer wird.Bei mir war alles ähnlich aber ich habe schon vor der Rente damit angefangen,dabei habe ich meine Erfahrungen gesammelt.Hat aber alles geklappt. Viel Erfolg noch

Re: Beihilfeanspruch für berentete Ehefrau

Verfasst: 6. Jan 2014, 17:41
von wolko
Hallo @Gertrud 1927,
habe das tk-Rundschreiben jetzt durchgelesen. Demnach Zeit für den Befreiungsantrag bis Ende Januar. Nochmals vielen Dank für die Hilfe.