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Überleitung Besoldung auf Erfahrungsstufen (Sachsen)

Verfasst: 31. Mai 2012, 22:32
von derbeamte
Hallo!

Derzeit bin ich Beamter auf Probe (bis Ende Aug. 2013) in Sachsen. Ich wurde bei meiner Ernennung aufgrund meines Alters direkt in A6 Stufe 4 eingestuft.

Ich habe vor einer Weile gelesen (finde die Stelle aber leider nicht mehr :? ), das die Besoldung in Sachsen auch auf Erfahrungsstufen umgestellt werden soll. Mir war so, als ob das mit einer Neufassung des Beamtengesetz im Sommer 2013 passieren soll - auf jeden Fall war es aber wohl vor dem Ende meiner Probezeit. Kennt hier jemand etwas genauers oder einen Link zum nachlesen?

Ich frage mich nun, was danach mit meiner Einstufung passieren wird. Wird meine jetzige Stufe 4 bei einer Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit dann übergeleitet in die entsprechende Erfahrungsstufe (also quasi Bestandsschutz) oder werden meine Erfahrungsstufen zu diesem Zeitpunkt nach der tatsächlichen Erfahrungszeit neu errechnet. Oder werde ich gar während meiner Probezeit schon übergeleitet und nehme diesen Stand dann mit als Beamter auf Lebenszeit? Ich bin da echt unsicher - jedenfalls würde es bei mir schon eine Menge Geld ausmachen :( .

Danke und Gruß,
derbeamte

Re: Überleitung Besoldung auf Erfahrungsstufen (Sachsen)

Verfasst: 1. Jun 2012, 08:06
von Johnny75
Wenn es in Sachsen so läuft wie beim Bund und den Ländern, die bisher umgestellt haben, dann wirst Du zu einem festgelegten Zeitpunkt übergeleitet, ganz egal, ob Du zu diesem Beamter auf Probe oder auf Lebenszeit bist. Und durch die Überleitung selbst wirst Du hinterher auf keinen Fall weniger verdienen als vorher - das ist mal sicher ;)

Zukünftig wird es aber langsamer voran gehen in den Stufen und mit dem Gehalt - aber das ist ja auch der Sinn der Sache - aus Dienstherrensicht...

Re: Überleitung Besoldung auf Erfahrungsstufen (Sachsen)

Verfasst: 1. Jun 2012, 16:52
von Thust
Du bist "normaler" Beamter, lediglich noch nicht im Status eines Beamten auf Lebenszeit. Das hat aber mit deiner Beamteneigenschaft herzlich wenig zu tun, und du wirst entsprechend übergeleitet wie alle anderen (Lebenszeit-) Beamten auch. Lediglich bei Beamtenanwärtern ist das anders, denn diese werden nicht "übergeleitet" und müssen bei ihrere erstmaligen Anstellung als Beamte nach der Ausbildung mit Verlusten rechnen, wenn a) das neue Laufbahnrecht schon in Kraft getreten sein sollte und b) sie lebensälter sind.

Trotzdem wird sich rein *numerisch* deine Stufe ändern - im neuen Recht gibt es weniger Stufen als im alten. Du wirst ggf. in eine Zwischenstufe übergeleitet, falls deine alte Stufe nicht genau zu einer neuen passen sollte. So oder so, du verlierst kein Geld.

Re: Überleitung Besoldung auf Erfahrungsstufen (Sachsen)

Verfasst: 1. Jun 2012, 17:13
von Gerda Schwäbel
Thust hat geschrieben:... Trotzdem wird sich rein *numerisch* deine Stufe ändern ...
Gibt es dazu tatsächlich irgendwelche Veröffentlichungen? Bisher hat sich doch noch nicht einmal das sächsische Kabinett mit dem Paket beschäftigt (so habe ich jedenfalls gelesen).
Viele Grüße
Gerda Schwäbel

Re: Überleitung Besoldung auf Erfahrungsstufen (Sachsen)

Verfasst: 2. Jun 2012, 11:30
von Thust
Nein, dazu gibt es nichts mir bekanntes. Insofern nur eine Vermutung von mir, basierend z.B. auf der Überleitung des Bundes von 12 Dienstaltersstufen (A: 21..53) in 8 Erfahrungsstufen (1..8 ). Thüringen hat ja offenbar in 11 Erfahrungsstufen übergeleitet. So oder so: Die "numerische/Zahlenbezeichnung" der Stufe wird sich wohl ändern.

Re: Überleitung Besoldung auf Erfahrungsstufen (Sachsen)

Verfasst: 3. Jun 2012, 22:39
von Gerda Schwäbel
Danke für die Ergänzung. Bisher haben acht Bundesländer auf Erfahrungsstufen umgestellt. Dabei haben sich in Bremen, Thüringen und dem Saarland hinsichtlich der Stufenanzahl keinerlei Änderungen ergeben. Es wäre also auch denkbar, dass die Stufenbezeichnung in Sachsen gleich bleibt.

Viele Grüße
Gerda Schwäbel

Re: Überleitung Besoldung auf Erfahrungsstufen (Sachsen)

Verfasst: 4. Jun 2012, 18:25
von Thust
Ich fühle mich belehrt, du hast recht! ;-)

Re: Überleitung Besoldung auf Erfahrungsstufen (Sachsen)

Verfasst: 7. Jun 2012, 12:16
von derbeamte
Ich danke euch für die Informationen!