Überleitung Besoldung auf Erfahrungsstufen (Sachsen)
Verfasst: 31. Mai 2012, 22:32
Hallo!
Derzeit bin ich Beamter auf Probe (bis Ende Aug. 2013) in Sachsen. Ich wurde bei meiner Ernennung aufgrund meines Alters direkt in A6 Stufe 4 eingestuft.
Ich habe vor einer Weile gelesen (finde die Stelle aber leider nicht mehr ), das die Besoldung in Sachsen auch auf Erfahrungsstufen umgestellt werden soll. Mir war so, als ob das mit einer Neufassung des Beamtengesetz im Sommer 2013 passieren soll - auf jeden Fall war es aber wohl vor dem Ende meiner Probezeit. Kennt hier jemand etwas genauers oder einen Link zum nachlesen?
Ich frage mich nun, was danach mit meiner Einstufung passieren wird. Wird meine jetzige Stufe 4 bei einer Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit dann übergeleitet in die entsprechende Erfahrungsstufe (also quasi Bestandsschutz) oder werden meine Erfahrungsstufen zu diesem Zeitpunkt nach der tatsächlichen Erfahrungszeit neu errechnet. Oder werde ich gar während meiner Probezeit schon übergeleitet und nehme diesen Stand dann mit als Beamter auf Lebenszeit? Ich bin da echt unsicher - jedenfalls würde es bei mir schon eine Menge Geld ausmachen .
Danke und Gruß,
derbeamte
Derzeit bin ich Beamter auf Probe (bis Ende Aug. 2013) in Sachsen. Ich wurde bei meiner Ernennung aufgrund meines Alters direkt in A6 Stufe 4 eingestuft.
Ich habe vor einer Weile gelesen (finde die Stelle aber leider nicht mehr ), das die Besoldung in Sachsen auch auf Erfahrungsstufen umgestellt werden soll. Mir war so, als ob das mit einer Neufassung des Beamtengesetz im Sommer 2013 passieren soll - auf jeden Fall war es aber wohl vor dem Ende meiner Probezeit. Kennt hier jemand etwas genauers oder einen Link zum nachlesen?
Ich frage mich nun, was danach mit meiner Einstufung passieren wird. Wird meine jetzige Stufe 4 bei einer Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit dann übergeleitet in die entsprechende Erfahrungsstufe (also quasi Bestandsschutz) oder werden meine Erfahrungsstufen zu diesem Zeitpunkt nach der tatsächlichen Erfahrungszeit neu errechnet. Oder werde ich gar während meiner Probezeit schon übergeleitet und nehme diesen Stand dann mit als Beamter auf Lebenszeit? Ich bin da echt unsicher - jedenfalls würde es bei mir schon eine Menge Geld ausmachen .
Danke und Gruß,
derbeamte