Frühpensionierung wg. Depressionen und Mobbing
Verfasst: 31. Jan 2011, 16:21
Ich bin 43 Jahre als, seit mehr als Eineinhalbjahren dienstunfähig krankgeschrieben und werde demnächst auf Anforderung meiner Dienststelle einen Untersuchungstermin bei der zentralen medizinischen Untersuchungsstelle haben. Ich wurde letztes Jahr aus einer sechswöchigen Kur dienstunfähig entlassen nachdem ich diese Kur/Sanatoriumsbehandlung mit amtsärztlicher Genehmigung habe antreten dürfen.
Hintergrund meiner psychischen Beschwerden ist ein jahrelanges Martyrium in meiner Baudienststelle, zuletzt wurde gegen mich wegen Urkundenfälschung ermittelt, das Verfahren jedoch von der zust. StA eingestellt.
Als Beamter des m. D. Bes. Gr. A8 mit ca. 23 Dienstjahren steht mir lediglich die sog. Mindestversorgung (65 % aus der Endstufe der Bes.Gr. A4 zuzüglich eines Pauschalbetrages von 30,68 € also rund 1.420,00 € brutto) zu. Dieses Bruttogehalt ist nach Berechnung mit einer Steuersoftware nicht mehr steuerpflichtig. Es werden dann noch die Beiträge zur priv. KV abgezogen, die sich bei Eintritt in den Ruhestand jedoch verringern, da der Beihilfebemessungssatz von 50 auf 70 % steigt.
Mir stellt sich allerdings die Frage, ob es nicht doch möglich ist, wenigstens ein sog. Unfallruhegehalt hier wegen Mobbings zu beziehen. Diesem Unfallruhegehalt müsste dann ein Dienstunfall zugrunde liegen. Bis heute ist mir jedoch trotz intensiver Recherche keine derartige Rechtsentscheidung bekannt geworden.
Naja, letztendlich kann ich aber damit leben und wenn ich die Möglichkeit habe, eine geringfügige Beschäftigung auf der sog. 400Euro-Basis anzunehmen, sind die finanziellen Verluste gegenüber meiner aktiven Tätigkeit relativ gering (ca 70 - 80 Euro).
Hintergrund meiner psychischen Beschwerden ist ein jahrelanges Martyrium in meiner Baudienststelle, zuletzt wurde gegen mich wegen Urkundenfälschung ermittelt, das Verfahren jedoch von der zust. StA eingestellt.
Als Beamter des m. D. Bes. Gr. A8 mit ca. 23 Dienstjahren steht mir lediglich die sog. Mindestversorgung (65 % aus der Endstufe der Bes.Gr. A4 zuzüglich eines Pauschalbetrages von 30,68 € also rund 1.420,00 € brutto) zu. Dieses Bruttogehalt ist nach Berechnung mit einer Steuersoftware nicht mehr steuerpflichtig. Es werden dann noch die Beiträge zur priv. KV abgezogen, die sich bei Eintritt in den Ruhestand jedoch verringern, da der Beihilfebemessungssatz von 50 auf 70 % steigt.
Mir stellt sich allerdings die Frage, ob es nicht doch möglich ist, wenigstens ein sog. Unfallruhegehalt hier wegen Mobbings zu beziehen. Diesem Unfallruhegehalt müsste dann ein Dienstunfall zugrunde liegen. Bis heute ist mir jedoch trotz intensiver Recherche keine derartige Rechtsentscheidung bekannt geworden.
Naja, letztendlich kann ich aber damit leben und wenn ich die Möglichkeit habe, eine geringfügige Beschäftigung auf der sog. 400Euro-Basis anzunehmen, sind die finanziellen Verluste gegenüber meiner aktiven Tätigkeit relativ gering (ca 70 - 80 Euro).