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Frühpensionierung wg. Depressionen und Mobbing

Verfasst: 31. Jan 2011, 16:21
von Theaterkritiker
Ich bin 43 Jahre als, seit mehr als Eineinhalbjahren dienstunfähig krankgeschrieben und werde demnächst auf Anforderung meiner Dienststelle einen Untersuchungstermin bei der zentralen medizinischen Untersuchungsstelle haben. Ich wurde letztes Jahr aus einer sechswöchigen Kur dienstunfähig entlassen nachdem ich diese Kur/Sanatoriumsbehandlung mit amtsärztlicher Genehmigung habe antreten dürfen.

Hintergrund meiner psychischen Beschwerden ist ein jahrelanges Martyrium in meiner Baudienststelle, zuletzt wurde gegen mich wegen Urkundenfälschung ermittelt, das Verfahren jedoch von der zust. StA eingestellt.

Als Beamter des m. D. Bes. Gr. A8 mit ca. 23 Dienstjahren steht mir lediglich die sog. Mindestversorgung (65 % aus der Endstufe der Bes.Gr. A4 zuzüglich eines Pauschalbetrages von 30,68 € also rund 1.420,00 € brutto) zu. Dieses Bruttogehalt ist nach Berechnung mit einer Steuersoftware nicht mehr steuerpflichtig. Es werden dann noch die Beiträge zur priv. KV abgezogen, die sich bei Eintritt in den Ruhestand jedoch verringern, da der Beihilfebemessungssatz von 50 auf 70 % steigt.

Mir stellt sich allerdings die Frage, ob es nicht doch möglich ist, wenigstens ein sog. Unfallruhegehalt hier wegen Mobbings zu beziehen. Diesem Unfallruhegehalt müsste dann ein Dienstunfall zugrunde liegen. Bis heute ist mir jedoch trotz intensiver Recherche keine derartige Rechtsentscheidung bekannt geworden.

Naja, letztendlich kann ich aber damit leben und wenn ich die Möglichkeit habe, eine geringfügige Beschäftigung auf der sog. 400Euro-Basis anzunehmen, sind die finanziellen Verluste gegenüber meiner aktiven Tätigkeit relativ gering (ca 70 - 80 Euro).

Verfasst: 1. Feb 2011, 10:10
von schäferhund
Hallo,

Mobbing im Staatsdienst ist leider auffallend oft verbreitet und dient teilweise auch zum Personalabbau. Entbehrlich gewordene, unbequeme oder zu kritische Beamte sollen nicht selten auf diesem Wege aus den Dienst gedrängt werden. Häufig sind bei den Opfern zum Teil langjährige Depressionen die Folge. Allerdings gibt es für Mobbing auch noch andere, sehr vielseitige Ursachen. Was Du da gegenwärtig mitmachst hört sich echt schauderhaft an.

Aber nun zum eigentlichen Thema:

Bei dem von Dir beschriebenen Sachverhalt liegt kein Dienstunfall vor, weil es sich um kein "plötzliches, unabwendbares, von außen auf den Körper gerichtetes Ereignis" handelt (wie zum Beispiel der Sturz von einem Baugerüst). Mobbing ist ein oftmals ein langjähriger, aber kein plötzlicher Vorgang. Es gibt hierzu ein Urteil des Verwaltungsgerichts Göttingen vom 02.04.2008; AZ: 3 A 263/06

Gegebenenfalls könntest Du aber Schadensersatz (Schmerzensgeld) über den juristischen Weg einfordern. Einigen gemobbten Bediensteten wurden hier in der Vergangenheit schon bis zu 30.000 € Schmerzensgeld zugestanden. Wie aber immer wieder zu lesen ist, ist die Beweisführung hier oft sehr schwierig und man glaubt häufig mehr den Tätern als den Opfern. Wer ohnehin schon psychisch angeschlagen ist, hat meist nicht mehr die erforderliche Kraft, diesen Weg zu gehen.

Jedenfalls wünsche ich Dir alles Gute - werde wieder Gesund !

Gruß

Schäferhund

Verfasst: 1. Feb 2011, 10:48
von Klaus
Dienstunfall nicht. Aber Dienstbeschädigung gibt es auch. Bei normalen Menschen spricht man auch von Berufskrankheiten.

Es gibt eine Berufskrankheitsverordnung. Findest Du im Anhang zu § 31 BeamtVG. Psychische Krankheiten kann ich da nicht finden.

Man muss einer Gefahr zu erkranken auch in besonderer Weise ausgesetzt sein. Mobbing gibt es aber überall. Nichts Besonderes, auf einen speziellen Beruf/ eine spezielle Tätigkeit gerichtetes Risiko.

Hab da mal recherchiert wegen eines Bandscheibenschadens. Falsch eingerichteter Arbeitsplatz. Wurde erstmals nach 14 Jahren von der Betriebsärztin festgestellt. Hier ist auch nichts zu machen. Höchstens Schadensersatz. Dann muss man aber auch den Schaden beziffern können.

Erhöhtes Unfallruhegehalt wegen Berufskrankheit soll es möglichst nicht oder nur in wenigen Ausnahmefällen geben. Zu teuer...

Verfasst: 1. Feb 2011, 10:48
von Bundesfreiwild
Ich warne aber:
Mobbing nachzuweisen (bzw. wenn es von Arbeitgeberseite kommt - nennt man es eher Bossing) ist schwer. Eigentlich nur möglich, wenn man jahrelang ein Mobbing-Tagebuch geführt hat.
Ohne konkrete und nachweisbare Fälle (evtl. auch noch mit Zeugenaussagen untermauert), ist es vor Gericht sehr schwer, mit einer Mobbing-Klage erfolgreich zu sein.