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Besoldungsstufen

Verfasst: 17. Jun 2009, 10:02
von Panther
Guten Tag!

Ich hoffe, ich bin mit meiner Frage hier richtig...

Ich werden demnächst im Alter von 35 Jahren auf A12 als Hauptschulehrer in Niedersachsen (Soltau) eingestellt, also als Beamter auf Probe.

Nun verstehe ich in der Besoldungstabelle die Systematik nicht ganz. :oops:

Beginne ich auf der niedrigsten Stufe, also Stufe 3 mit € 2.736 ? Oder wegen des Alters von 35 auf Stufe 7 mit € 3.293?

Ja, ich weiß, es sollte nicht nur um das Geld gehen, aber neugierig bin ich ja doch, was mich erwartet. (Natürlich freue ich mich auch mit dem niedrigeren Einkommen auf die Arbeit, aber mit Kind ist mehr Geld auch nicht schlecht...)

Vielen Dank im Voraus für eure Antworten!

P.P.

Re: Besoldungsstufen

Verfasst: 17. Jun 2009, 10:24
von Gerda Schwäbel
Eine gesunde Neugierde kann nicht schaden und bei einer Bandbreite von rund 600,- € (brutto) ist das sicher verständlich.

Das niedersächsische Landesrecht sieht (m. W.) weder die Zahlung der niedrigsten Stufe noch die Zahlung nach dem Lebensalter vor. Maßgeblich ist das so genannte "Besoldungsdienstalter". Um das zuverlässig berechnen zu können bräuchte ich Geburtsdatum, Einstellungstag und genauer Werdegang seit dem Tag der Vollendung des 31. Lebensjahres.

Ohne diese Daten "tippe" ich (mit hoher Trefferwahrscheinlichkeit) auf die Zahlung der 6. Stufe mit Stufensteigerung innerhalb eines Jahres.

Viele Grüße
Gerda

Verfasst: 17. Jun 2009, 19:40
von Panther
Hallo Gerda,

danke für die schnelle Antwort.

Also, geboren bin ich am 20. Juli 1974 an der schönen Nordseeküste; Einstellungstag wird der 03.08. sein und seit meinem 31. Lebensjahr habe ich "bloß" studiert (die Jobs dafür zählen ja wohl nicht, wenn sie nicht im öffentlichen Dienst waren, schätze ich?) und mein Referendariat gemacht.

Ändert dies etwas an deinem Tipp?

Viele Grüße
Peter

Verfasst: 18. Jun 2009, 12:01
von Gerda Schwäbel
Panther hat geschrieben: ...Ändert dies etwas an deinem Tipp?
Viele Grüße
Peter
Hallo Peter,
nein das ändert nichts an meinem Tipp.

Das Besoldungsdienstalter wäre im günstigsten Fall auf den 1.07.1995 festzusetzen gewesen. Das hätte aber zwischen dem 31. und 35. Lebensjahr eine (weitgehend) permanente Tätigkeit im öffentlichen Dienst vorausgesetzt. Durch die "Lücken" im Werdegang (mir fällt gerade kein anderer passender Begriff ein) verschiebt sich dieses Datum. Der genaue Zeitraum ist abhängig von der Dauer des Referendariats. Beispiel:

Ref. 12 Monate --> hinausschieben um 9 Monate --> BDA 1.04.1996
Ref. 18 Monate --> hinausschieben um 7 Monate --> BDA 1.02.1996
Ref. 24 Monate --> hinausschieben um 6 Monate --> BDA 1.01.1996

Die Stufe 7 erreichst Du 14 Jahre nach dem Termin, der als Besoldungsdienstalter festgesetzt ist.

(Das festgesetzte Besoldungsdienstalter wird per Bescheid mitgeteilt. Ich halte es für möglich, dass die Festsetzung aus Termingründen bei zur ersten Bezügezahlung noch nicht berücksichtigt ist und die Zahlung deshalb zunächst auf der Grundlage eines überschlägig berechneten, vielleicht etwas ungünstigeren Datums erfolgt.)
Viele Grüße
Gerda

Verfasst: 30. Jun 2009, 08:43
von Panther
Sorry für die verspätete Antwort:

Vielen Dank für deine Mühe!


LG
Paul

Verfasst: 19. Aug 2009, 18:13
von papa_joe
Da mich das Thema auch betrifft, würde mich interessieren ob sich das jetzt mit der Änderung des Besoldungsrecht geändert hat?

Siehe: http://www.bmi.bund.de/cae/servlet/cont ... ht_faq.pdf

Absatz 2 sagt nichts Gutes...