Hallo !
Bin neu hier im Forum.
Folgendes Problem quält mich seit langem.
Bin nach meiner Pensionierung geschieden worden.Dabei wurde mir eröffnet, dass ich an meine Exfrau, wenn diese in Rente geht einen Versorgungsausgleich, für die Ehejahre anteilig, entrichten muss.
Da entsteht dann ein finanzelles Loch was mich zum Sozialfall macht.
Meine Frage wäre, was gibt es für Möglichkeiten um dieses Loch zu schliessen.
Vielen Dank im Voraus für euer Hilfe.
Ist die Ehe rechtskräftig geschieden, ist das Geld verloren. IMHO sogar dann, sollte Deine ehemalige Hälfte vor ihrer Pension entschlafen.
Ist Deine Pension geringer als Hartz, erfolgt hier dann ein Ausgleich, aber mehr ist nicht nicht drin.
Hilft Dir nicht, aber vielleicht mitlesenden:
Man muss schon ziemlich bekloppt sein, zu heiraten!
Mikesch hat geschrieben:Hilft Dir nicht, aber vielleicht mitlesenden: Man muss schon ziemlich bekloppt sein, zu heiraten!
Leider fördert der Staat im ö.D. mit dem Familienzuschlag Ehen und Kinder.
Und leider kommt man nur so zusätzlich in den Genuß von besseren Steuerklassen.
Ob bekloppt oder nicht solange es gut geht, ist es ein Vorteil.
Geht es mal Zuende, wird der Beamte noch schneller zum Sozialfall.
Aber sicher heiratet man natürlich ausschliesslich aus Liebe....................
Hast Recht heiraten in der heutigen Zeit, obwohl es ein Urteil gibt, daß geschiedene Frauen/Männer auch erwirtschaften müssen...und nicht nur ihren Ex-Partner auf der Tasche liegen dürfen! Da muß eben das Haus verkauft werden und der Zweitwagen für Mutti etwas kleinerer ausfallen als Mercedes
@Leonsucher
Aus Liebe heiraten, wer macht denn sowas Das Geld kann Mann/Frau besser anlegen
@Armer Barnaby
Ich für meinen Teil brauch meinem Ex nix zu zahlen...hatte die Notbremse rechtzeitig gezogen! Ansonsten naja...aber sie o.g.
Ich möchte auch noch ein paar Bemerkungen dazu machen:
Den "Versorgungsausgleich", den Barnaby hier anspricht, darf man nicht mit dem nachehelichen Unterhalt verwechseln. Hier geht es um die Versorgungsansprüche, die während der Ehezeit erworben, also erarbeitet worden sind. Im Ergebnis wird die Summe der gemeinsamen Ansprüche hälftig aufgeteilt, was dann bei einem der früheren Partner zu einer Kürzung führt und bei dem/der Anderen zu einer Erhöhung.
Grundsätzlich findet die Kürzung der Ansprüche sofort statt, und zwar unabhängig davon, wann und ob der Begünstigte überhaupt in den Genüß von Altersbezügen kommt.
Wenn aber wie hier bereits Versorgungsbezüge gezahlt werden, dann wird der ungekürzte Betrag ausnahmsweise so lange weitergezahlt, bis zum Monat vor dem Zeitpunkt, ab dem der Begünstigte eine Rente erhält. Bei dieser Konstellation ist es daher durchaus möglich, dass die Kürzung später doch nicht eintritt.
Die Kürzung der Versorgungsbezüge kann auch verhindert werden, aber nicht so, wie sich Barnaby das vielleicht erhofft hat. Die Kürzung unterbleibt, wenn der Beamte seinem Dienstherrn (oder ehemaligen Dienstherrn) einen Kapitalbetrag zahlt. Näheres hierzu kann man in § 58 Beamtenversorgungsgesetz nachlesen (wobei ich das beim Überfliegen nicht kapiert habe).
Viele Grüße
Gerda
Ich habe viele hausinterne Kurzbezeichnungen. Einmal "Frau Schwäbel" und "Gerda" und manchmal weiß ich es selbst nicht und streiche auf den Umlaufmappen jemand anderen aus.
...Grundsätzlich findet die Kürzung der Ansprüche sofort statt, und zwar unabhängig davon, wann und ob der Begünstigte überhaupt in den Genüß von Altersbezügen kommt. Wenn aber wie hier bereits Versorgungsbezüge gezahlt werden, dann wird der ungekürzte Betrag ausnahmsweise so lange weitergezahlt, bis zum Monat vor dem Zeitpunkt, ab dem der Begünstigte eine Rente erhält. ...
Nach dem neuen Versorgungsausgleichsrecht, also immer dann, wenn der Scheidungsantrag nach dem 31.08.2009 gestellt wurde, gibt es diese Ausnahme nicht mehr. Es tritt also in diesen Fällen künftig immer die Kürzung ein. (Und wenn der Antrag noch vor dem 1. September 2009 gestellt aber die Zurruhesetzung erst später wirksam wurde, dann gilt das auch.)
Viele Grüße
Gerda
Ich habe viele hausinterne Kurzbezeichnungen. Einmal "Frau Schwäbel" und "Gerda" und manchmal weiß ich es selbst nicht und streiche auf den Umlaufmappen jemand anderen aus.
Geschieden 2001, bin ich 08/2010 pensioniert worden. Meine Exfrau wird noch 12 Jahre arbeiten. Früher wurde die Kürzung der Versorgungbezüge erst durchgeführt, wenn die Ex auch in Rente ging, seit dem 1.09.2009 wird die Kürzung aber gleich durchgeführt, allerdings nur bei denen, die nach diesem Datum in Pension/Rente gehen
Vater Staat steckt sich das Geld in die Tasche. Ist dagegen schon eine Klage anhängig? Ich würde mich da gerne anschließen.
Ja, ja. Ist gar nicht so einfach. Ich glaube in diesem Punkt auf Hilfe beim Versorgungsausgleich zu warten / zu hoffen, ist vergebens. Man könnte zu dem Schluss kommen, du hast dich selbst, schuldhaft in diesen Zustand versetzt. Aber, wenn sicher auch nur ein kleiner Trost, mit 146 Euro Unterhalt bist du noch gut dran.
UND.
Wieso MUSS man - bei Liebe - eigentlich übehaupt heiraten? Ist ja nicht so, als lebten wir noch in den 1950ern.
Was soll der Trauschein bezeugen?
Meiner Meinung ist der nur dazu da, um eben die genannten Fördervorteile abgreifen zu können, die Ehefrau (heutzutage auch gelegentlich den Ehemann) zu einer lebenlangen Abzockmöglichkeit bei Scheidung zu verhelfen.
Meine Meinung ist: Wer geschieden ist, sollte auch wirklich geschieden sein und seinen Lebensunterhalt und seine Versorgung auch selbst erwirtschaften.
Ich finde sowieso, dass während einer Ehe eine echte Einzahlung für den nicht-arbeitenden Lebenspartner in die Rentenkasse erfolgen MÜSSTE. Dann würde das leidige Thema Altersversorgung bei einer Scheidung gar nicht auftreten. Allerdings *lach*, dann wäre für die Schnäppchenjäger der finanhzielle Ehevorteil auch wieder dahin. Deshalb macht der Staat es auch nicht - und die meisten tappen in die Falle (und der Staat kann später bei der Altersversorgung auf Kosten des Ex-Partners sparen).
Unterhalt? Wer Geld haben will, soll sich welches verdienen! Oder er/sie lebt halt von Hartz IV. Der Ex-Partner ist doch nicht ewig für die Annehmlichkeiten des Lebens zuständig!
Ich für mein Teil bin damals - unter Aufgabe aller gegenseitiger Ansprüche - auch Versorungsausgleich, aus der Ehe rausgekommen. Wenn überhaupt, würde ich nur unter der Bedingung der Gütertrennung nochmal heiraten, es sei denn, man ist im fortgeschrittenen Alter (und noch mindestens 2 Jahre vor der Pension) und will dem oder der Herzallerliebsten noch ein paar Pensionseuros zukommen lassen beim eigenen Dahinscheiden.
Also - ICH brauche für meine Liebe keinen Trauschein als Beweismittel für den Menschen, den ich seit fast 16 Jahren zusammen bin.
Und ich bin auch keine, die jedem Schnäppcheneuro hinterherhechelt.