von schäferhund » 22.12.2011 10:38
Hallo toto 72,
Justizvollzug ist Ländersache und so werden Versetzungsgesuche bei Euch wahrscheinlich ähnlich wie bei anderen Landesbehörden (z.Bsp. Finanzverwaltung) bearbeitet werden. Mir ist da gerade der Fall einer jungen Beamtin bekannt, die von A nach B versetzt werden wollte. Sie nahm Kontakt mit dem Personalchef von Behörde B auf um zunächst auszuloten wie ihre Chancen stehen. Dort erfuhr sie, dass in dieser Dienststelle aktuell ein Beamter gerne nach A wechseln würde.
Danach ging es schnell: Beide schrieben Versetzungsgesuche die kurz darauf dem zuständigen Ministerium vorgelegt wurden. Einen Monat später erhielten beide ein Schreiben aus dem Ministerium: "Sehr geehrte(r) Frau/Herr XY, auf Ihren Antrag vom ... .... 2011 versetze ich Sie wunschgemäß an die Behörde A (B)".
Ohne vernünftigen Grund kann Deine Anstalt Deine Versetzung nicht blockieren. Sollte geeigneter Ersatz für Dich kommen, muss man normalerweise Deinem Gesuch nachkommen.
Versuche auch Kontakt mit Deinem Personalrat, bzw. dem Personalrat, Personalchef oder Bediensteten Deiner Wunschanstalt herzustellen. Oftmals wissen diese, ob Versetzungchancen bestehen (z. Bsp. wegen anstehender Pensionierungen, Frühpensionierungen, Versetzungpläne von Kollegen, geplante Personalverstärkungen usw.).
Ich wünsche Dir viel Erfolg und ein frohes Weihnachtsfest.
Gruß
Schäferhund