Ich bin seit vielen Monaten krankgeschrieben. Nun will mein Dienstherr mich zum Amtsarzt schicken. Es soll geklärt werden ob ich für eine gewisse Zeit in den Ruhestand versetzt werden soll aufgrund von Dienstunfähigkeit.
Nun ist es so dass ich gern vorab Informationen sammle, denn das Geld wird ja dann erstmal knapp.
Ich habe noch 48 Tage Urlaub. 19 vom letzten Jahr, 29 von diesem. Kann ich mir die auszahlen lassen bei einer Berentung? Die Gewerkschaft (GdP) sagt ja, mein Personalsachbearbeiter hält sich bedeckt.
Ich bin seit vielen Monaten krankgeschrieben. Nun will mein Dienstherr mich zum Amtsarzt schicken. Es soll geklärt werden ob ich für eine gewisse Zeit in den Ruhestand versetzt werden soll aufgrund von Dienstunfähigkeit.
Nun ist es so dass ich gern vorab Informationen sammle, denn das Geld wird ja dann erstmal knapp.
Ich habe noch 48 Tage Urlaub. 19 vom letzten Jahr, 29 von diesem. Kann ich mir die auszahlen lassen bei einer Berentung? Die Gewerkschaft (GdP) sagt ja, mein Personalsachbearbeiter hält sich bedeckt.
Habt Ihr Infos für mich?
Lieben Dank
Hallo
Auszahlen geht nicht den im Gegesatz zu einem Arbeitnehmer bekommen sie als Beamter ihr volles Gehalt ja nach 6 wochen weiter.
Der Arbeitnehmer bekommt ja Krankengeld.
Moment, es geht ja nicht um einen Krankheitsfall sondern um eine Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit. Was hat das mit Krankengeld etc zu tun??? Das verstehe ich jetzt nicht! Es geht um emien Urlaubstage..und was wiederum haben die mit Krankentagen zu tun?
Gib mal bei bekannter Suchmaschine Urlaubsanspruch bei Krankheit ein. Es laufen/liefen da recht interessante Rechtstreite.
Meine letzten Kenntnisse - im Zusammenhang mit dem Beamtenrecht - sind, dass bei Beamten der Resturlaub nicht ausgezahlt wird.
Irgendwo habe ich die Urteile auch gespeichert, finde sie aber grade natürlich nicht. Falls du sie brauchst, würde ich nochmal genauer suchen.
Du wirst nicht "Berentet", sondern pensioniert wegen DU. Die Auszahlung des Urlaubes ist bei Beamten nicht vorgesehen. Du könntest versuchen, mit der Dienststelle zu vereinbaren, dass der Zeitpunkt der Zurruhesetzung um die Zeit des noch nicht verbrauchten Urlaubes hinausgeschoben wird. Ansonsten verfällt er leider.
So ganz richtig ist deine Antwort auch nicht.
Im Moment gibt es da noch unterschiedliche Rechtsprechung.
Das VG Berlin z.B. zugunsten des Beamten (ob die zugelassene Berufung eingelegt wurde, weiß ich aber nicht).
Verwaltungsgericht Berlin, Urteile vom 27.05.2010, VG 5 K 175.09
Gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart, das gegen die Abgeltung entschieden hatte, ist der Antrag auf Zulassung der Berufung beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg anhängig.
Sachstand weiß ich nicht.
Klar, den Antrag stellen kann man trotzdem.
Aber wann ist denn zuletzt mal (tatsächlich) letztinstanzlich zugunsten des Beamten entschieden worden
Aus einem anderen Forum zu diesem Thema kopiert
(ich hoffe, ich darf das, sonst nehme ich es wieder raus):
"Dazu passt wohl der Vorlagebeschluss des VG Frankfurt vom 25.6.2010 - 9 K 836/10.F
Das Verwaltungsgericht Frankfurt hat damitdem EuGH die Frage zur Entscheidung vorgelegt, ob auch Beamte Urlaubsabgeltung in Geld verlangen können, wenn sie wegen Krankheit (Dienstunfähigkeit) den Resturlaub vor der Pensionierun, häufig wegen Dienstunfähigkeit, nicht mehr nehmen können. Das Verwaltungsgericht Frankfurt wendet sich in seinem Vorlagebeschluß gegen die Ansicht des OVG Rheinland-Pfalz, nach der Beamte keinen Anspruch auf Abgeltung des Resturlaubs haben sollen.
Es ist daher damit zu rechnen, dass 2011 eine entsprechende Klärung durch den EuGH erfolgt."
Dir stehen für dieses Jahr keine 29 Tage Urlaub zu, denn man erwirbt einen Urlaubsanspruch nur für die geleistete Arbeitszeit.
D.h, je nachdem wann Du in den Ruhestand versetzt wirst, also z.B. zum 01.06.2011, hättest Du einen Anspruch für 5/12 Deines Urlaubes erworben, plus Deinem alten Urlaub aus 2010.
Wenn Du Deinen Jahresurlaub wegen Krankheit nicht nehmen konntest, vefällt er nicht. 20 Tage bekommst Du lt. genannten Urteil des EuGH.
Anders ist es, wenn Du in den Ruhestand versetzt wirst und den Urlaub objektiv nicht mehr nehmen kannst. Ein Arbeitnehmer hat Anspruch auf Auszahlung.
Die Dienstherrn sind sich bundesweit einig, dass das für Beamte nicht gilt. Begründet wird das damit, dass Beamte während der Krankschreibung besser gestellt sind als Angestellte. Beamte bekommen nämlich nicht nur sechs Wochen ihr volles Gehalt weiter, sondern während der gesamten Krankschreibung. Auch wenn diese ein oder zwei Jahre andauern sollte.
Hier noch ein Urteil: http://www.obst-hotstegs.de/index.php?menuid=29&reporeid=114 Bei diesem Fall war der Betroffene bereits im Ruhestand. Allerdings gehen die Meinungen sehr stark auseinander, ob Anspruch auf Auszahlung oder nicht. Gerichte und ver.di finden keinen gemeinsamen Nenner. Ich weiß nicht, wozu ich dir raten soll...vllt ist es besser mal mit einem Anwalt zu sprechen.
Im Sept. 2009 wurden mir zusätzliche Aufgaben übertragen. Um die Aufgaben korrekt erledigen zu können und die versprochene Beförderung nicht zu gefährden, habe ich im Jahr 2010 Überstunden geleistet und den Jahresurlaub zurückgestellt. Im Jan. 2011 kam dann der Zusammenbruch (Burn out) und ich war bis zur Versetzung in den Ruhestand zum 01.10.2011 ununterbrochen krank. Ich würde verstehen, wenn für 2011 keine Urlaubsabgeltung erfolgt, aber der "erdiente" Urlaub 2010 müsste schon abgegolten werden!
Die Urteile sind mittlerweile überholt. Aktuell dürfte das vom OVG Rheinland-Pfalz sein, wonach kein Anspruch auf Auszahlung besteht. Interessant ist die Begründung:
http://www.arbeitsrecht.org/arbeitnehme ... -anspruch/
Mittelspurschleicher: Geht gar nicht! http://www.youtube.com/watch?v=w53AaQRn1kE&feature=related Lahme Enten: Dann besser mit Bus und Bahn http://www.youtube.com/watch?v=7rpDyJ9qS4E&feature=fvwrel
Und was sagt uns die Geschichte?
Schenkt dem Dienstherrn NICHTS.
Wenn viel Arbeit da ist, soll er gefälligst für genügend Personal sorgen, das die Arbeit erledigt. Keine Mengen von Überstunden und vor allem - auch den Urlaub im Urlaubsjahr abwickeln. Schützt einen nicht nur vor Urlaubsverfall, sondern in ganz großem Umfang auch vor Arbeitsüberlastung und daraus folgender Krankheit und am Ende vielleicht die DDU (oder der Tod).
Glaubt nur nicht, dass euch ein überdurchschnittlicher Einsatz auch gelohnt und gedankt wird.
Hatte gerade aktuell einen Fall... Kollege fällt sozusagen tot um. Das Leben kann kürzer sein, als man es erwartet und man sollte lieber sich selbst genügend Freizeit und Spaß gönnen, statt den Arbeitgebern und Dienstherren in ihre Personaleinsparpolitik auch noch reinzuklotzen.
Wenn alle mal schön wieder "Dienst nach Vorschrift" machen und nur so viel arbeiten würden, wie sie eigentlich auch nur können, wäre das schon genügend "Widerstand", um dazu zu zwingen, auch mal wieder genügend Personal für die Arbeitsmenge einzustellen. Leute, für eine Hyper-Beurteilung gibts vielleicht irgendwann mal paar billige Cent mehr, aber keine Lebens- oder Familienjahre.