Urlaubsanspruch bei Wiedereingliederung

Forum für Themen aus dem Bereich Strafvollzug

Urlaubsanspruch bei Wiedereingliederung

Beitragvon Spielball » 04.03.2007 21:56

Wer kennt sich mit dem so genannten "Hamburger Modell" aus.
Hat man während der Wiedereingliederung Anspruch auf Urlaub?
Egal was passiert, ich bin immer der Arsch!
Spielball
 
Beiträge: 1
Registriert: 04.03.2007 21:51
Wohnort: Duisburg

Beitragvon arme Sau » 03.04.2007 16:20

hi,
leider kann ich dir nichts zu den rechtlichen rahmen bedingungen (die dich sicherlich mehr interessieren) sagen, nur soviel.

Das hamburger modell soll dir ja die "möglichst" einfache rückkehr in den beruf ermöglichen.
Insofern denke ich gibt es keine änderungen gegenüber dienst schiebenden kollegen.
Warst du das ganze letzte jahr krank und der jahresurlaub (rest) verfällt zum 31.03.07 dann hast du nun keinen anspruch auf resturlaub.

Der Jahresurlaub 07 steht dir jedoch komplett zu.

Jemand anderer, evt. rechtlich unterlegter meinung ?


.
eure
arme Sau
Grüne Beiträge sind -Mod- Beiträge, schwarze geben meine "private Meinung" wieder!
Jeder dumme Junge kann einen Käfer zertreten. Aber alle Professoren der Welt können keinen herstellen.
Arthur Schopenhauer
arme Sau
Moderator
 
Beiträge: 333
Registriert: 10.11.2005 08:25

Beitragvon arme Sau » 03.04.2007 17:30

Du darfst wegen der krankheit ja nicht schlechter gestellt werden wie ein "gesunder kollege".
Aber wie gesagt, rechtliche grundlage, fehlanzeige ! :cry:
Grüne Beiträge sind -Mod- Beiträge, schwarze geben meine "private Meinung" wieder!
Jeder dumme Junge kann einen Käfer zertreten. Aber alle Professoren der Welt können keinen herstellen.
Arthur Schopenhauer
arme Sau
Moderator
 
Beiträge: 333
Registriert: 10.11.2005 08:25

Beitragvon Angelfire » 03.04.2007 23:01

Das Hamburger Modell ist eine stufenweise Wiedereingliederung, bei der man weiterhin als vom Arzt krank geschrieben gilt. Du kannst diese Krankschreibung nun durch Urlaub unterbrechen. Voraussetzung ist, das du einen Urlaubsanspruch hast, z.B. aus dem laufenden Jahr. Nimmst du während der Wiedereingliederung, ohne einen Urlaubsanspruch, an 7 Tagen nicht an der Maßnahme teil, so gilt das Projekt als gescheitert.

Nachzulesen bei Wikipedie, Stichwort "Hamburger Modell"

LG Angelfire
Was du nicht willst das dir getan, das tu auch keinem andren an!
Angelfire
 
Beiträge: 432
Registriert: 15.11.2005 23:35


Zurück zu Strafvollzug

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 0 Gäste


Handy Vertrag oder doch Prepaidangebot? www.westernstiefel-online.de | Beihilfe