Teilzeitarbeit während Elternzeit

Allgemeine Themen zum Bereich des öffentlichen Dienstes.

Teilzeitarbeit während Elternzeit

Beitragvon tintin » 26.08.2011 20:32

Guten Abend,

ich habe eine Frage bzgl. einer Teilzeitarbeit während meiner Elternzeit.
Ich bin verbeamtete Lehrerin in Schleswig-Holstein und bin derzeit noch in Elternzeit. Mittlerweile wohne ich in NRW und werde hier demnächst in einer Schule in Teilzeit (befristet) als Angestellte arbeiten.
Nach Auskunft der Behörde in NRW muss ich hier Arbeitslosenversicherung und Rentenversicherung bezahlen.
Gibt es hier keine Möglichkeit einer Befreiung dieser Versicherungen?
Vielen Dank für die Hilfe.
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Beitragvon Anton » 26.08.2011 22:15

Da gibt es meiner Ansicht nach nichts zu fragen. :-P

Angestellte haben einen Arbeitsvertrag bekommen Rente und zahlen dafür Sozialversicherungsbeiträge.

Beamte sind per Urkunde ernannt, bekommen Pension und bezahlen keine Sozialversicherungsbeiträge.
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Beitragvon tintin » 26.08.2011 22:32

Tja, gebe die schon Recht.
Jetzt bin ich aber Beamtin mit Urkunde etc., und bin derzeit in Elternzeit. D.h. ich bekomme Pension usw. Wenn ich nun für 6 Monate als Angestellte arbeite ist es für mich unlogisch Rentenbeiträge oder Arbeitslosenversicherung zu zahlen. Die Krankenversicherung läuft ja auch weiter über die Beihilfe.
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Beitragvon Anton » 27.08.2011 15:21

Oh Pardon, ich hatte das Befristet in Klammern überlesen.

Würde aber trotzdem bei meiner Meinung bleiben.
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Beitragvon Bundesfreiwild » 28.08.2011 18:03

WEnn es genauso läuft wie bei Nebentätigkeiten im aktiven Bea-Verhältnis, dürfte der ARbeitgeber die Sozialversicherungsbeiträge (Renten-, Arbeitslosenversicherung) abführen müssen, die befristet beschäftigte Beamtin aber keine.
Die Krankenkasse/Beihilfe läuft übers Bea-Verhältnis.

Ich würde da mal die Personalstelle befragen.
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Beitragvon RHW » 17.09.2011 04:55

Hallo,

hier gibt es in dieser Konstellation keine Befreiungsmöglichkeit.

Versicherungsfreiheit in der Arbeitslosenvers. ist abschließend aufgezählt aufegezählt. Eine individuelle Befreiungsmöglichkeit gibt es gar nicht:

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__27.html

In der Rentenversicherung kann man in den hier genannten Fällen einen Befreiungsantrag stellen:

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__6.html

In der Elternzeit greift keine dieser Möglichkeiten.
Nach 5 Beitragsjahren in der Rentenversicherung besteht im Alter ein Anspruch auf Alters- und Hinterbliebenenrente.

Gruß

RHW
Manche Entscheidungen sollte man sich gut überlegen!
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Beitragvon tintin » 18.09.2011 13:25

Vielen Dank für die Hilfe.
Habe einen Befreiungantrag gestellt und werde mal sehen was passiert.
Grüße
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