Hallo Timmi09,
Gerda Schwäbel hat die Voraussetzungen für eine kostenlose Familienversicherung nach § 10 SGB V bereits sehr genau beschrieben.
Vielleicht noch zur Ergänzung:
- Wenn die Voraussetzungen für eine kostenlose Familienversicherung nicht erfüllt sind, kann man das Kind unabhängig vom Gesundheitszustand für einen Beitrag von 143 Euro monatlich in der GKV versichern.
- die GKV kann auch ohne Mehrkosten als Kostenerstattungstarif nach § 13 SGB V geführt werden. Dann ist das Kind beim Arzt immer Privatpatient. Die GKV erstattet dann die Kassensätze. Man sollte aber vorher mit der Beihilfe das dortige Verfahren in solch einer Konstellation klären.
- Wenn man sich für eine 20% PKV entscheidet, sollte man wissen, dass diese Entscheidung für das Kind sehr lange gilt. Wenn die Voraussetzungen für die Familienversicherung (auch später) nicht vorliegen, kann das "Kind" später nur bei Beginn einer betrieblichen Berufsausbildung oder einem Studium an einer dt. Hochschule in die GKV wechseln. Als Arbeitsloser, Schüler, Selbständiger oder Beamter ist ein Wehsel in die GKV nicht möglich.
- In der PKV sollte man sich besonders über die Leistungen bei Hilfsmitteln, Reha/Kur, Heilmitteln (z.B. Logopädie, Ergotherapie) und Psychotherapie (z.B. Mobbing, Burnout ...) informieren bei der GKV und der PKV. Viele PKV-Tarife haben hier schlechtere Leistungen als die GKV.
- Viele Behinderungen von Kindern werden erst nach dem 1. Geburtstag entdeckt. Ggf. hier unter dem Stichwort "PKV" suchen:
http://www.rehakids.de/phpBB2/forum21.html
Viel Erfolg bei der richtigen Entscheidung!
Gruß
RHW