Hallo Pliki80,
also das mit den drei Jahren ist mir auch nicht bekannt. Es ist völlig normal, dass nach zwei oder drei Jahren eine erneute Überprüfung der Dienstfähigkeit vorgenommen wird, jedoch wird in den seltensten Fällen reaktiviert. In fast 40 Dienstjahren habe ich bislang noch keinen solchen Fall in meinem Umfeld erlebt. Zugegeben, 32 Jahre ist natürlich schon sehr jung für eine Frühpensionierung. Die Entscheidung über eine Reaktivierung trifft Deine Dienststelle und nicht der Amtsarzt. Berichtet der AA, dass Du dienstunfähig bist, wird man dich mit mit Sicherheit nicht in den Dienst holen, könnte es doch leicht als eine Verletzung der Fürsorgepflicht gewertet werden. Meint der Amtsarzt, Du wärst dienstfähig, kann Dich der Dienstherr reaktivieren - er muss es aber nicht. Der Dienstherr ist nämlich nicht an das Gutachten des Amtsarztes gebunden (Beschluss des OVG Bremen vom 07.03.2005)
Alles Gute
Gruß vom Schäferhund
